Maßnahme vom jobcenter ablehnen?
Hallo, eine Freundin von mir ist durch Corona arbeitslos geworden und als arbeitssuchend beim jobcenter gemeldet. Da sie allerdings alleinerziehend mit 2 Kinder ist (1 Kind in der Kita, 1kind in der Schule) ist es schwer wieder Arbeit zu finden. Das jobcenter hat sie angeschrieben für eine Maßnahme die sie antreten soll. Nun das Problem das eine Kind was in die Schule geht ist im homeschooling das zweite in der Kita nach wie vor. Jetzt stellt sich die Frage. Muss sie die Maßnahme trotzdem annehmen, wenn ein Kind zuhause ist und zuhause Arbeitsaufträge von der Schule machen muss. Sie hat keine andere Betreuung für das Schulkind.
Zählt die Betreuung von einem Kind zuhause als triftigen Grund?
Sind uns da nicht sicher. Da ich selbst arbeiten gehe kann ich die Betreuung Ihres Kindes leider nicht übernehmen. Da es zeitlich dadurch nicht hin haut.
Danke schon einmal für das Lesen des langen Textes.
7 Antworten
Du schreibst nicht, wie alt das Schulkind ist. Unter 12 Jahre würde ich versuchen mit dem JC zu reden- aufzeigen welche Möglichkeiten man an Betreuung bereits erfolglos angefragt hat.
Die Hoffnung, dass die Schule hier unterstützt- würde ich bei unter 10% sehen - zumindest bezogen auf meine Erfahrungen mit Homeschooling. Vielleicht kann sie es bei der Gemeinde versuchen- dort werden zumindest bei uns mögliche Hilfsangebote gesammelt.
Ist das Schulkind bereits älter- kann man das Kind auch stundenweise alleine lassen.
Dann denke ich auch, dass die Aufsichtspflicht hier vorgeht. Evtl noch eine Bescheinigung von der Schule anfordern- wie das Homeschooling organisiert ist- ist ja in jeder Schule anders.
Alternativ erkundigen inwieweit die Maßnahme des JC als Webinar angeboten wird.
das kann sie auch nach der arbeit machen oder das übernimmt die schule für sie.
Ab der Vollendung des 3 Lebensjahres eines Kindes muss man im Regelfall der Vermittlung in Arbeit wieder zur Verfügung stehen, es sei denn, die Betreuung des / der Kinder könnte nicht sichergestellt werden und das muss Sie dann belegen bzw. dem Jobcenter glaubhaft machen.
Eine Anlaufstelle wäre zunächst das zuständige Jugendamt !
Falls die Frau keine Leistungen vom JC bezieht (da von "arbeitssuchend" die Rede ist), kann sie die Maßnahme m.M.n. ablehnen.
Andernfalls muß sie ihrer Aufsichtspflicht gegenüber dem Kind nachkommen, die m.M.n. höherwertig ist als ihre Mitwirkungspflicht gegenüber dem Jobcenter.
Sie sollte allerdings versuchen, eine Betreuung für ihr schulpflichtiges Kind zu bekommen und versuchsweise die Kostenerstattung für die Kinderbetreuung beim Jobcenter beantragen.
Welche Stellen gäbe es da? Denn privat hat sie es schon versucht ohne Erfolg
Einfach mal nach "Kinderbetreuung" oder nach "Hausaufgabenbetreuung" googeln :)
Ggf. auch mal bei gemeinnützigen Organisationen, wie z.B. Familienberatungsstellen, der Caritas usw. anrufen und nachfragen ob man dort einen Tipp hat.
die grundschule des kindes übernimmt die betreuung auf antrag
Sie soll mit ihrer Sachbearbeiterin beim Jobcenter reden. Ggf. auch mit dem Maßnahmeleiter falls der schon bekannt ist.
Man kann bei trifftigen Gründen Maßnahmen ablehnen. Sie sollte mit der Sachbearbeiterin sprechen und die Situation erklären. Telefonisch ist das ohne Probleme auch jetzt möglich. Weiterhin kann die Maßnahme verschoben werden, also nicht abgelehnt.
Da es das Problem durch corona gibt mit der Schule. Lasst es sich leider nicht vorher sagen wie lange sie ihrem Kind zuhause im homeschooling helfen muss.
Das ist dem JC auch klar. Aber regeln kann man alles, wenn man kommuniziert.
Würde das als Grund durch gehen? Denn sie hat Angst das es Folgen hat.
Keine Ahnung. Als ich arbeitslos war, hatte ich ein anderes Problem angesprochen und der Sachbearbeiter hatte Verständnis und wir konnten es lösen. Daher der Rat einfach telefonisch das Gespräch suchen. Solange sie nicht einfach so ablehnt, kommt es zu keinen Sanktionen. Weiterhin sind die dort Beschäftigten sich bewußt, dass wir aktuell eine "unnormale" Zeit haben und daher offener für die Probleme der Arbeitssuchenden - wenn diese berechtigt sind.
Grund wäre ja das ein Kind daheim ist und betreut werden muss wegen homeschooling
dann wird es in der grundschule auf antrag betreut. die km kann sich hier ans jc wenden und bekommt von dort hilfe bei der organisation der betreuung.
Telefonische Absprachen sind rechtlich nichts wert. Ein ganz schlechter Tipp.
Quatsch. Wir sind in einer Pandemie! Und nebenbei: man erhält anschließend eine schrifltiche Bestätigung und kann selbst eine Art Gesprächsprotokoll erstellen. Aber natürlich nur Leute, die in der Realität leben und selbstständig denken können!
Das, was Du schreibst, ist Quatsch.
Telefonische Absprachen waren, sind und bleiben nichts wert.
Wenn man daraufhin eine schriftliche Bestägigung bekommst, ist es natürlich etwas anders. Es gibt jedoch keine Garantie darauf, daß das klappt, da Jobcenter nicht unbedingt als verläßlich und als kundenfreundlich gelten.
Zudem sind persönliche Termine durchaus möglich. Und alles andere sollte man ausschließlich papierschriftlich machen, da rechtssicherer.
Komm' Du erstmal in der Realität an ... scheint schon ein langer Weg zu sein ...
Ihr Kind ist 7 Jahre braucht Unterstützung bei dem Aufgaben zuhause. Das übernimmt sie im Moment was kein Problem da stellt.