Wird mein 450€ Minijob an mein unterhaltsvorschuss für meinen Sohn angerechnet?

2 Antworten

Den anrechenbare Teil des MInijobeinkommens, sowie der Unterhaltsvorschuß, sollten auf das ALG 2 angerechnet werden.

Ob bzw. inwieweit der Minijob sich auf den Unterhaltsvorschuß auswirkt, falls dies Deine Frage ist, kann ich nicht genau sagen. Meines Wissens nach jedoch nicht.


isomatte  30.03.2022, 11:57

Selbst wenn das der Fall sein würde, was nicht so ist, würde das im Endeffekt keine Rolle spielen, da dann das Jobcenter entsprechend mehr fürs Kind aufstocken müsste.

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Dein Einkommen hat nichts mit dem UVG - vom Jugendamt zu tun.

Es wird nur entsprechend auf den Bedarf beim Jobcenter angerechnet, also auch das UVG - auf den Bedarf deines Kindes.

Warum bekommst Du denn nur 214 €, hast Du noch andere Einkommen ?


cellina98 
Fragesteller
 30.03.2022, 09:08

Ich kriege vom Amt 214,05 dann bekomme ich noch Kindergeld 219€ und hoffentlich unterhaltsvorschuss 236€ .. und die 450€

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isomatte  30.03.2022, 09:58
@cellina98

Wenn Du 236 € UVG - angibst, dann muss dein Kind ja zwischen 6 und 11 Jahre alt sein und wenn es keinen Unterhalt vom Vater gibt, dann steht dir das UVG - zu, dein Einkommen ist dabei nicht relevant.

Nur Einkommen des Kindes würde entsprechend angerechnet, wenn es keine allgemeinbildende Schule mehr besucht oder einen ähnlichen Abschluss anstreben würde.

Dann würden von einem Nebeneinkommen 50 % auf das UVG - angerechnet, bei einer Azubivergütung bleiben pauschal vom Netto 100 € ohne Anrechnung und um die 83 € Werbungskosten.

Deinem Kind stehen dann ja derzeit min. 311 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt zu, wenn es zwischen 6 und unter 12 Jahre alt ist, dazu kommt dann min. noch der Kopfanteil von der Warmmiete, bei 2 Personen also jeweils 50 % von der gesamten Warmmiete.

Zu den 236 € UVG - kommt das Kindergeld von 219 €, zusammen würde man auf 455 € kommen, abzüglich der min. 311 € Regelbedarf blieben max. um die 144 € für den Kopfanteil der Warmmiete übrig.

Du wirst ja sicher mehr als nur insgesamt 288 € für die Warmmiete zahlen müssen ?

Dann stünde dir für dein Kind zumindest der fehlende Differenzbetrag bis zum Kopfanteil der Warmmiete zu.

Dein Bedarf liegt ohne Einkommen bei min. derzeit 449 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dazu kommt dein Kopfanteil von der Warmmiete und für 1 Kind über 7 Jahre ein Alleinerziehenden Mehrbedarf von 12 %, berechnet aus deinem Regelbedarf.

Also kommen da noch 53,88 € zu den 449 € Regelbedarf, macht ohne Kopfanteil für die Warmmiete min. 502,88 € mit Anteil für die Warmmiete sicher um die 700 € im Monat.

Auf dein Erwerbseinkommen stehen dir auf das Brutto Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll zu, dass sind zunächst 100 € Grundfreibetrag, ab 100 € bis 1000 € Brutto kommen 20 % und wegen dem minderjährigem Kind weitere 10 % Freibetrag von 1000 € bis 1500 € Brutto zu.

Ohne minderjähriges Kind würden es nur 10 % von 1000 € bis 1200 € Brutto sein.

Wenn Du also monatlich 450 € Brutto verdienen würdest, blieben max. um die 280 € anrechenbares Erwerbseinkommen, wenn Du diese 450 € dann auch Netto aufs Konto bekommst, denn davon wird der Freibetrag theoretisch angezogen.

Dir stünden dann also weit mehr als nur diese 214 € zu.

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isomatte  30.03.2022, 10:10
@isomatte

Oder geht die Miete direkt an den Vermieter, Wenn ja, wie hoch ist diese ?

Auch wenn nicht an den Vermieter, wie hoch ist die Warmmiete ?

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