Bekommt man Kindergeld im Berufsanerkennungsjahr als Erzieherin?
Hallo!
ich bin 21 Jahre und ich befinde mich in einer Ausbildung zur Erzieherin, ich bin momentan im letztem Schuljahr und mache dieses meine Abschlussprüfungen.
ab September bin ich dann im Berufsanerkennungsjahr und werde ca. 1200€ netto am Ende des Monats bekommen (38,5 Stunden die Woche).
Ich wollte fragen ob man auch im Berufsanerkennungsjahr Kindergeld bekommt? Eltern habe ich nicht ( verstorben) und ich habe Angst dass ich mit 1200€ netto keine eigene Wohnung mir leisten kann, das Kindergeld würde mir helfen. Aber ich weiß nicht ob ich Anspruch habe.
lg
2 Antworten
Falls du das Kindergeld noch nicht beantragt hast, hierfür gibt es extra einen Kindergeldantrag für Vollwaisen:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/merkblatt_ba031095.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1a-bkgg_ba035515.pdf
Gruß siola55
Unglaublicherweise liefert Google bei der Frage "Berufsanerkennungsjahr Kindergeld" als ersten Treffer
https://www.staytoo.de/blog/kindergeld-beziehen-im-studium-wichtige-fakten/
Auch das Anerkennungsjahr für Erzieher, ein Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz sowie ein Dienstverhältnis bei Beamtenanwärtern oder von Berufssoldaten gelten als Ausnahmen, von denen das Kindergeld nicht betroffen ist.
Mehr Sicherheit bietet dir natürlich die Telefonnummer der Bundesagentur für Arbeit, diese Information findest du u.a. auf deinem letzten Kindergeldbescheid.
Ich verstehe nicht was an dem Satz missverständlich ist. Mehr erfährst du bei der Bundesagentur für Arbeit.
Was an "gelten als Ausnahmen, von denen das Kindergeld nicht betroffen ist" ist missverständlich? Genaueres erfährst du NICHT hier, sondern bei der Bundesanstalt für Arbeit. Also frage Leute die sich wirklich damit auskennen und die dafür bezahlt werden dich zu beraten. Ich kann dir nur den Weg dahin weisen.
Ich verstehe das leider nicht so ganz, könnten sie mir bitte das erklären? Ich habe auch in meiner Schule nachgefragt (Fachakademie für sozialpädagogik und meine Direktorin meinte ich habe Anspruch auf Kindergeld)