Darf der Garten Nachbar von unserem Grundstück Flieder Triebe abschneiden,die bei Ihm rübergehen.
Unser Garten Nachbar stört neuerdings, das die Triebe vom geschnittenen Flieder über unseren Garten zu seinem Garten rüber gehen. Also der Zaun ist 1,80cm hoch es sind normale Menschen nicht größer als der Zaun. Nun werden die Triebe laufend heimlich abgeschnitten. Wir hatten schon einige Fotos gemacht, es sind in der zwischen zeit fast alle weg, nur noch einer, der steht wie eine eins. Furchtbar, früher wollten sie den Flieder haben, heute stört den alles. Die schmeißen sogar die abgeschnittenen Triebe rüber. Dürfen Sie direkt am Zaun Rasen sähen? Meine Frage, kann ich eine Anzeige wegen Sachbeschädigung machen oder gleich zum Anwalt gehen. Die machen vieles kaputt mit Absicht. Bitte gibt mir einen Rat. Vielen Dank
10 Antworten
Du beschäftigst hier allerhand Leute mit Deinem "Problem" und zum Schluss sagst Du. "Ich habe mich schon vorher etwas erkundigt, aber die Meinungen gehen aus einander. Meine Auskunft war, er darf das alles nicht."
"Bitte gibt mir einen Rat". Kein Rat wurde angenommen oder verwendet, toll.
ja, mein Enkel glaubte mir nicht, dass die Herdplatte heiß ist und enschied selbst, diese anzufassen. Manche wollen eben keine Lehre annehmen, da brauchen sie auch nicht zu fragen.
schau einfach mal im Nachbarschaftsrecht eures Bundeslandes nach,da ist das genau geregelt.
Danke, das mache ich. Ich habe mich schon vorher etwas erkundigt, aber die Meinungen gehen aus einander. Meine Auskunft war, er darf das alles nicht. Ich wollte mich vergewissern, aber nun sehe ich dort nach. Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag
Der nachbar darf verlangen, daß ihr alles schneidet, was über den Zaun ragt, tut ier es nicht, darf er es auch selbst. Auch wenn das in euerem Fall blöd ist (wen strört schon Flieder), die Regeleung gilt nicht nur für Flieder, sondern für jede Bepflanzung, und da kann der Wucher von Nachbarn schon mal stören. Eine Einzelfallentscheidung vor Gericht wird es kaum geben. D.h., eine Klage wrüde kaum zugelassen werden.
Er darf überhängende Zweige abschneiden, wenn er Euch vorher schriftlich aufgefordert hat, den Überhang selber zu beseitigen. Von sich aus darf er es nicht tun.
Wann ihr zustimmen müsst und wann nicht steht im BGB und im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz, auch das Naturschutzrecht kann ggfs. greifen.
das ist völlig richtig. Der Nachbar darf nicht einfach herüberhängende Zweige abschneiden, ohne sich mit euch zu besprechen oder dies schriftlich sogar abzufragen. Schau mal in euer Nachbarschaftsrecht eures Bundeslandes. Gras sähen und mähen darf er ebenfalls bis an seine Grundstücksgrenze.
Was über den Zaun zum Nachbarn wächst, daer er "ernten". Er darf auch Rasen bis an die Grundstücksgrenze säen
So nicht. Ernten darf er gar nichts, nur heruntergefallene Früchte auflesen
Meine Meinung: Jedermann entscheidet selbst, ob und wann er antwortet. Hier ist alles anonym, deshalb muss man damit rechnen, dass der erteilte Rat nicht akzeptiert wird.