Darf der Garten Nachbar von unserem Grundstück Flieder Triebe abschneiden,die bei Ihm rübergehen.

10 Antworten

Du beschäftigst hier allerhand Leute mit Deinem "Problem" und zum Schluss sagst Du. "Ich habe mich schon vorher etwas erkundigt, aber die Meinungen gehen aus einander. Meine Auskunft war, er darf das alles nicht."

"Bitte gibt mir einen Rat". Kein Rat wurde angenommen oder verwendet, toll.


desperada  18.08.2014, 12:42

Meine Meinung: Jedermann entscheidet selbst, ob und wann er antwortet. Hier ist alles anonym, deshalb muss man damit rechnen, dass der erteilte Rat nicht akzeptiert wird.

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Arkesilaos  18.08.2014, 12:55
@desperada

ja, mein Enkel glaubte mir nicht, dass die Herdplatte heiß ist und enschied selbst, diese anzufassen. Manche wollen eben keine Lehre annehmen, da brauchen sie auch nicht zu fragen.

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schau einfach mal im Nachbarschaftsrecht eures Bundeslandes nach,da ist das genau geregelt.


Rosemarie52 
Fragesteller
 17.08.2014, 15:52

Danke, das mache ich. Ich habe mich schon vorher etwas erkundigt, aber die Meinungen gehen aus einander. Meine Auskunft war, er darf das alles nicht. Ich wollte mich vergewissern, aber nun sehe ich dort nach. Vielen Dank und noch einen schönen Sonntag

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Der nachbar darf verlangen, daß ihr alles schneidet, was über den Zaun ragt, tut ier es nicht, darf er es auch selbst. Auch wenn das in euerem Fall blöd ist (wen strört schon Flieder), die Regeleung gilt nicht nur für Flieder, sondern für jede Bepflanzung, und da kann der Wucher von Nachbarn schon mal stören. Eine Einzelfallentscheidung vor Gericht wird es kaum geben. D.h., eine Klage wrüde kaum zugelassen werden.

Er darf überhängende Zweige abschneiden, wenn er Euch vorher schriftlich aufgefordert hat, den Überhang selber zu beseitigen. Von sich aus darf er es nicht tun.

Wann ihr zustimmen müsst und wann nicht steht im BGB und im jeweiligen Landesnachbarrechtsgesetz, auch das Naturschutzrecht kann ggfs. greifen.


ingridwg  18.08.2014, 08:42

das ist völlig richtig. Der Nachbar darf nicht einfach herüberhängende Zweige abschneiden, ohne sich mit euch zu besprechen oder dies schriftlich sogar abzufragen. Schau mal in euer Nachbarschaftsrecht eures Bundeslandes. Gras sähen und mähen darf er ebenfalls bis an seine Grundstücksgrenze.

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Was über den Zaun zum Nachbarn wächst, daer er "ernten". Er darf auch Rasen bis an die Grundstücksgrenze säen


Seehausen  17.08.2014, 16:01

So nicht. Ernten darf er gar nichts, nur heruntergefallene Früchte auflesen

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