eBay Privatverkauf - Einschreiben zugestellt - Käufer behauptet Gegenteil?
Hallo
Ich habe als Privatverkäufer etwas verkauft und als Einschreiben, sowie in der Artikelbeschreibung angegeben versendet.
Der Sendungsverlauf zeigt auch zugestellt doch der Käufer behauptet dass Gegenteil.
Habe den Brief in einer Filiale abgegeben und auch den Einlieferungsbeleg.
Unter anderem hat der Käufer anstatt seinen Ort nur Deutschland geschrieben:
PLZ Deutschland
Sendung wurde trotz dessen zugestellt.
Wer liegt hier nun im Recht??
Es wird noch etwas problematischer.
Ich wurde 2 Wochen zuvor aus mein eBay Konto ohne mir einen Grund nennen zu können gesperrt.
Es hieß lediglich:
Ihr Konto wurde gesperrt, da die von uns beobachteten Aktivitätsmuster ein Risiko für unsere eBay-Community darstellen. Leider ist diese Sperrung dauerhaft.
Trotz dessen habe ich den Artikel versendet.
Allerdings konnte ich aufgrund der Kontosperre weder eine Sendungsnummer hochladen noch dem Käufer antworten.
Am 18.02 wurde ein Fall eröffnet und ohne das ich die Möglichkeit hatte mich diesbezüglich zu äußern wurde das Geld von meiner Kreditkarte zurückerstattet.
Eine Möglichkeit Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen habe ich auch nicht.
Nachweise das ich die Sendung verschickt habe, liegen alle vor.
Wie kann ich nun vorgehen?
Kreditkartenzahlung zurück holen?
7 Antworten
Mit der PLZ findest Du ohne weiteres den Ort heraus! Die Mühe hätte ich mir an Deiner Stelle gemacht und den VK darauf hingewiesen.
Schicke ihm den Einlieferungsbeleg in Kopie und dann klärt sich das hoffentlich.
Der Sendungsverlauf zeigt auch zugestellt
Wenn das so im Status auf der Seite der Deutschen Post steht, dann wurde es auch zugestellt.
Bei Privatverkauf haftet der Käufer für verlorene Sendungen nicht der Verkäufer. Du kannst anhand des Einlieferungsbelegs nachweisen das die Ware versandt wurde dann bist du raus.
du kannst aber eine Nachforschung beauftragen. Für mehr bist du nicht verantwortlich.
was andere hier schreiben hat nichts mit geltenden Recht zu tun.
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) hält klare Regeln für den sogenannten Versendungskauf bereit: Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache, geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer dem Kurierdienst bzw. der Post die Sache übergeben hat (§ 447 BGB).
EBay verstößt häufig gegen geltendes Recht. Deshalb wurde die Zahlungsabwicklung auch erst nach Jahren eingeführt und ist immer noch nicht konform. Als Privatverkäufer würde ich eh nichts bei eBay verkaufen. Zu teuer intransparent…..
ebay schreibt ja selbst folgendes
Wie ist es da ich nun da ich eine Kreditkarten Abbuchung rückgängig machen muss?
Es wird noch etwas problematischer.
Ich wurde 2 Wochen zuvor aus mein eBay Konto ohne mir einen Grund nennen zu können gesperrt.
Es hieß lediglich:
Ihr Konto wurde gesperrt, da die von uns beobachteten Aktivitätsmuster ein Risiko für unsere eBay-Community darstellen. Leider ist diese Sperrung dauerhaft.
Trotz dessen habe ich den Artikel versendet.
Allerdings konnte ich aufgrund der Kontosperre weder eine Sendungsnummer hochladen noch dem Käufer antworten.
Am 18.02 wurde ein Fall eröffnet und ohne das ich die Möglichkeit hatte mich diesbezüglich zu äußern wurde das Geld von meiner Kreditkarte zurückerstattet.
Eine Möglichkeit Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen habe ich auch nicht.
Nachweise das ich die Sendung verschickt habe, liegen alle vor.
Wie kann ich nun vorgehen?
Kreditkartenzahlung zurück holen?
Du hast alles getan, was du tun kannst. Du hast den Beleg, du hast die Adresse 1:1 kopiert, ich würde sagen, du bist damit aus dem Schneider
Postleitzahl ohne korrekten Ortsnamen ist hochriskant. Es gibt Postleitzahlen, die für zig verschiedene Orte gelten. Die Verteiler finden also in dem vielleicht riesigen Gebiet irgendwo einen übereinstimmenden Straßennamen, in dem es auch die Hausnummer gibt und der Zusteller, der dann den Brief in seinem Auto hat, interessiert sich gar nicht wirklich für den Namen, weil er den vielleicht sowieso nicht lesen kann. Dann wirft er das Ding in den passenden Briefkasten, quittiert die Zustellung und das war es dann.
Ja aber eBay hat doch aufgrund ihres Käuferschutzes andere Regeln, oder?