Erbe Pflichtanteil Kinder aus 1. Ehe?

Chocolate2000  17.05.2024, 01:37

Wem gehoert die ETW? Euch oder deinem Sohn?

Eve14Lio 
Fragesteller
 17.05.2024, 06:27

Meinem sohn

4 Antworten

Den Ehering deines verstorbenen Mannes darfst du getrost behalten.

Bei der Whg, bzw. Einrichtung ist es irrelevant, wer diese bezahlt hat, sondern wer Eigentumer ist. Da die Whg sicherlich nicht mit vergoldeten Moebeln ausgestattet ist, wird man sicherlich nicht verlangen, dass du sie zu Geld machst.

Erst einmal faellt vom Gesamterbe an dich die Haelfte. Gem. gez. Erbfolge haetten dann 3 Kinder das Recht, je ein Drittel der anderen Haelfte zu bekommen. Der Pflichtteil besteht allerdings nur aus 50% des Drittels.

Mir kaeme weder der Anwalt ins Haus, noch wuerden Bilder gemacht werden, und Kontoauszuege der letzen 10 Jahre gaebe es schon garnicht. Wenn ich nicht ganz falsch liege, ist lediglich der Kontostand am Sterbetag relevant, abzueglich der mit der Beerdigung verbundenen Kosten.

Wenn das Auto auf deinem Namen laeuft, gehoert auch dieses nicht zur Erbmasse.

Der ist vermutlich auch der Anwalt der beiden Kinder aus der ersten Ehe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

Eve14Lio 
Fragesteller
 17.05.2024, 00:20

Und eine Mietwohnung. Bzw Eigentumswohnung von MEINEM Sohn. Er hat diese auch eingerichtet. Das gehört doch alles nicht zum Erbe dazu von Stiefkinder väterlicher Seite

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Der Notar ist vermutlich mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt worden. Dass der da persönlich in der Wohnung vorbeikommt ist aber eher untypisch.

Da ist dringend ein Fachanwalt hinzuzuziehen. Und mit dringend meine ich dringend.


Eve14Lio 
Fragesteller
 17.05.2024, 00:15

Ich glaube unser Anwalt ist nicht gut. Er sagt immer nur wir sollen des machen.

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