Einen "Dringlichkeitsantrag" gibt es juristisch nicht. Du kannst lediglich anfragen, ob man deinen Antrag priorisieren kann. Ein Schreiben eines Anwalts bringt hier auch nichts und woher du ein Schreiben eines Richters bekommen willst bzw. was der damit zu tun hat, erschließt sich mir nicht. Der sitzt nämlich beim Amtsgericht, wo das Grundbuchamt ebenfalls ansässig ist.

Die Kaufpreisfälligkeit tritt übrigens nicht erst nach 12 Wochen ein. Wahrscheinlich meinte der Notar die Eigentumsumschreibung. Das interessiert die Bank im Regelfall aber nicht.

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Der, der den Auftrag erteilt hat. Also deine Freundin. Schadenersatzansprüche gegen die "Verkäuferin" sind im Regelfall nur schwer durchsetzbar, da es noch keine bindende Vereinbarung gab. Man kann es höchstens über die sogenannte culpa in contrahendo (Verschulden vor Vertragsschluss) versuchen. Meines Wissens ist es aber streitig, ob man die hier anwenden kann, da das Hauptgeschäft formbedürftig war und nicht zustande kam. Müsste man im Einzelfall prüfen lassen, wenn es das einem wert ist.

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Das sind zwei Erbfälle also braucht man auch zwei Erbnachweise. Wenn es kein Testament gibt, ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Darüber stellt das Nachlassgericht einen Erbschein aus. Natürlich alles nicht ganz günstig, aber daran führt kein Weg vorbei, wenn es kein notarielles Testament oder eine notarielle Vollmacht gibt.

Ich sehe den Sinn einfach nicht darin warum wir für meine Mutter einen Erbschein beantragen müssen obwohl beide Elternteile nicht mehr leben.

Es muss nachgewiesen werden, wer deine Mutter beerbt hat. Das ist ein völlig separater Erbfall. Deine Mutter hätte auch testamentarisch den Tierschutzverein oder wen auch immer als Erben einsetzen können.

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Das ist immer relativ. Ich erinnere mich noch gut daran, wie ich als Kind/Jugendlicher einen 18-jährigen Bekannten als alt empfand. Heute ist ein 18-Jähriger für mich noch ein halbes Kind.

Hier noch ein schönes Zitat von Schopenhauer dazu:

Wie man auf einem Schiffe befindlich, sein Vorwärtskommen nur am Zurückweichen und demnach Kleinerwerden der Gegenstände auf dem Ufer bemerkt; so wird man sein Alt- und Älterwerden daran inne, daß Leute von immer höheren Jahren einem jung vorkommen.
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Vor dem „endgültigen Kauf“ gar nicht. Du meinst wahrscheinlich vor der Kaufpreiszahlung bzw. endgültigen Besitzübergabe, wenn du schon beim Notar warst. Das richtet sich nach den Vereinbarungen im Kaufvertrag. Steht da nichts, ist es auch nicht erlaubt.

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Der Notar ist vermutlich mit der Erstellung eines Nachlassverzeichnisses beauftragt worden. Dass der da persönlich in der Wohnung vorbeikommt ist aber eher untypisch.

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Sobald das Insolvenzverfahren aufgehoben wurde, wird das P-Konto nicht mehr benötigt. Darüber bekommst du nach meist ca. einem Jahr einen Brief. In der Wohlverhaltensphase benötigt man in der Regel kein P-Konto mehr.

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Jura ja, Staatsanwalt nein. Zumindest wenn Nicht-EU-Ausland.

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Zum Bürgerbüro des Stadtteils, in dem du wohnst. Du musst aber wahrscheinlich eine Nummer ziehen und etwas warten. Daher dürfte so früh wie möglich wohl am besten sein. Aber kann man nie vorhersehen.

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Stimmt. Wie konnte man das nur übersehen.

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Kann man so nicht beurteilen. Wenn dann dürfte das wohl etwa zwischen 1920-1940 entstanden sein. In dieser Zeit nannte man den ersten Weltkrieg noch den "großen Krieg" oder später auch einfach nur "Weltkrieg".

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Ja, als Zeugin wirst du im Gerichtssaal vernommen. Dort sind natürlich alle beteiligten Personen anwesend, da nur so ein faires Verfahren sichergestellt ist. In Ausnahmefällen kann ein Zeuge auch ohne den Angeklagten vernommen werden (§ 247 StPO). Dafür sollte man aber rechtzeitig mit dem Gericht in Kontakt treten.

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Die Erbschaft kann nicht mehr wirksam ausgeschlagen werden, damit bist du zumindest Miterbe geworden. An deiner Stelle würde ich mal den Nachlass sichten und eine Bilanz an Vermögen und Schulden erstellen. Sollten die Schulden das Vermögen wirklich übersteigen, gibt es auch noch andere Möglichkeiten der Haftungsbegrenzung. Zum Beispiel das Nachlassinsolvenzverfahren. Wenn du es aber noch weiter verschleppst, droht die persönliche Haftung mit deinem eigenen Vermögen. Als erstes könntest du auch mal beim Nachlassgericht anrufen und dir einen Überblick über die vorhandenen Ausschlagungserklärungen verschaffen. Auch kannst du dort nachfragen, wie es mit einer Nachlassverwaltung oder einem Nachlassinsolvenzverfahren ausschaut. Den Antrag kannst du ggf. nachreichen.

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