Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet schlagende Mitarbeiter zu entlassen?
Ich arbeite seit 8 Jahren in einer Wäscherei. Bei uns auf der Arbeit herrscht manchmal ein recht lockerer Umgangston. Dies gilt allerdings auch für Streitigkeiten. Da sagt man sich dann schon mal die Meinung direkt ins Gesicht. Für mich kein Problem!
In den letzten Monaten hat es sich allerdings in eine Richtung entwickelt, die für meine Moral und auch meine Vorstellung von Arbeitswelt nicht mehr passend ist: es fing mit üblen Beschimpfungen an, auch die Sprache wurde härter, dann folgten immer öfter kleinere Schubsereien, mittlerweile gab sogar schon leichte Handgreiflichkeiten! Der Zeitpunkt einer handfesten Schlägerei ist somit leider nicht mehr allzu fern. Alles steigert sich in einen nicht mehr erträglichen Bereich!
Beispiel: eine Kollegin hatte schlechte Laune, weil die Mehrheit entschied ein Fenster aufgrund von kälteren Temperaturen nicht zu öffnen. Daraufhin hat sie es voller Hass mit Gewalt aufgerissen, so dass es seitdem defekt ist. Das ist Sachbeschädigung! Der Arbeitgeber hat nichts getan!!! Auch Betriebsrat und Sozialdienst schauen nur zu. Sie werden mittlerweile schon nicht mehr ernst genommen!
Für diese Untätigkeit gibt es zwei Gründe:
1. für unsere Arbeit in der Wäscherei gibt es einfach keine neuen Mitarbeiter. Viele Neulinge kündigen wieder sehr schnell. Ihnen gefallen Arbeit und Arbeitsbedingungen nicht.
2. außerdem haben einige Mitarbeiter einen Schwerbehindertenausweis. Sie kann man nur schwer entlassen. Ebenfalls muss die Geschäftsführung über eine gewisse Quote an Schwerbehinderten verfügen, damit die Firma finanzielle Zulagen erhält. Von daher haben viele Schwerbehinderte bei uns Narrenfreiheit und sie nutzen es auch aus!
Ich selbst möchte nicht kündigen, da ich den Arbeitsort schnell ohne Auto erreichen kann. Ich bin schon über 50 Jahre alt und gesundheitlich auch nicht mehr im besten Zustand.
Nun endlich zu meiner Frage: Ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet prügelnde Mitarbeiter zu entlassen? Ich habe mal etwas von Fürsorgepflicht gehört, schließlich ist es ja nur eine Frage der Zeit bis auch ich mal fällig bin und angegriffen werde! Was ist mit einer Untätigkeitsklage gegenüber dem Betriebsrat bzw. Arbeitgeber? Gibt es nicht vielleicht eine verantwortliche Aufsichtsbehörde oder eine Instanz bei der ich mich beschweren kann? Wie kann ich da etwas ändern?
3 Antworten
Kein AN, auch kein Schwerbehinderter hat Narrenfreiheit. Der erweiterte Kündigungsschutz erstreckt sich nicht auf dementsprechendes Fehlverhalten.
Wenn der AG von sich aus nicht tätig wird ist ein BR der passende Ansprechpartner.
Mit der Aufforderung tätig zu werden!
Ausserhalb des Betriebes kannst du deswegen niemanden erreichen. Erst wenn Du schon ein blaues Auge bekommen hast.
Obwohl, die Gewerkschaft eventuell.
https://www.gutefrage.net/frage/muss-pruegelnden-mitarbeiter-gekuendigt-werden
Die Situation hat sich nicht geändert, die Möglichkeiten des Arbeitgeber auch nicht.
Die Firma erhält keine Zulagen für die Einstellung von Menschen mit GdB sondern muss keine Strafe zahlen, wenn sie die Quote erfüllt.
Da in der Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit auch Betriebsratswahlen waren - vielleicht hätte man eine eigene Liste einreichen können.
Welchen Sozialdienst du meinst? Wer stellt den?
Gewerkschaft und Arbeitgeberverband sollten deine nächsten Anlaufstellen sein.