Auch wenn es eine seriöse Seite ist, Betrüger tummeln sich auch dort.

Ich wüßte nicht das es beim Verkauf notwendig wäre den Ausweis vorzulegen. Auch noch als Verkäufer?!?

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Dein Twingo kommt halt in die Jahre.

Ich selbst ruckele auch manchmal wenn ich einen Gang höher schalte....

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Die erbrachte Arbeitsleistung kostet 150€

Die mitgebrachten Ersatzteile, Fahrkosten oderwasauchimmer kosten 95€ .

Genaueres beim Rechnungsleger nachfragen.

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Eine Kündigung per Mail ist nicht wirksam. Du mußt diese noch im Original im Briefkasten erhalten. Erst dann beginnt eine Frist zu laufen.

Im ersten Halbjahr hast du allerdings keinen Kündigungsschutz. Du wirst gegen eine Kündigung nicht vorgehen können.

Wenn Du einen Anwalt beauftragt wirst du diesen auch selbst bezahlen müssen.

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Das wird Dir nicht viel nützen, ein Recht darauf verlorene Sachen wieder zu bekommen.

Recht haben und Recht bekommen ist bekanntlich ein Unterschied.

Manche nehmen es mit Fundsachen eben nicht so genau. Oh schön, ein Portemonnaie mit Geld drin! Und weg ist er...

Also nix wertvolles mitnehmen und den Rest nicht vergessen!

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Die 28 Tage beziehen die sich auch auf Deine 4Tage Woche?

Wenn sie sich auf die volle Woche beziehen dann mußt du deine 80% berücksichtigen. Also dann 3,7 aufgerundet auf 4Tage.

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Ja, sehe ich auch so!

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Dir geht es doch eher darum, ob während einer AU eine Untersuchung verlangt werden kann?!

Nein! Da gibt es keine Grundlage dafür.

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Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet schlagende Mitarbeiter zu entlassen?

Ich arbeite seit 8 Jahren in einer Wäscherei. Bei uns auf der Arbeit herrscht manchmal ein recht lockerer Umgangston. Dies gilt allerdings auch für Streitigkeiten. Da sagt man sich dann schon mal die Meinung direkt ins Gesicht. Für mich kein Problem!

In den letzten Monaten hat es sich allerdings in eine Richtung entwickelt, die für meine Moral und auch meine Vorstellung von Arbeitswelt nicht mehr passend ist: es fing mit üblen Beschimpfungen an, auch die Sprache wurde härter, dann folgten immer öfter kleinere Schubsereien, mittlerweile gab sogar schon leichte Handgreiflichkeiten! Der Zeitpunkt einer handfesten Schlägerei ist somit leider nicht mehr allzu fern. Alles steigert sich in einen nicht mehr erträglichen Bereich!

Beispiel: eine Kollegin hatte schlechte Laune, weil die Mehrheit entschied ein Fenster aufgrund von kälteren Temperaturen nicht zu öffnen. Daraufhin hat sie es voller Hass mit Gewalt aufgerissen, so dass es seitdem defekt ist. Das ist Sachbeschädigung! Der Arbeitgeber hat nichts getan!!! Auch Betriebsrat und Sozialdienst schauen nur zu. Sie werden mittlerweile schon nicht mehr ernst genommen!

Für diese Untätigkeit gibt es zwei Gründe:

1. für unsere Arbeit in der Wäscherei gibt es einfach keine neuen Mitarbeiter. Viele Neulinge kündigen wieder sehr schnell. Ihnen gefallen Arbeit und Arbeitsbedingungen nicht.

2. außerdem haben einige Mitarbeiter einen Schwerbehindertenausweis. Sie kann man nur schwer entlassen. Ebenfalls muss die Geschäftsführung über eine gewisse Quote an Schwerbehinderten verfügen, damit die Firma finanzielle Zulagen erhält. Von daher haben viele Schwerbehinderte bei uns Narrenfreiheit und sie nutzen es auch aus!

Ich selbst möchte nicht kündigen, da ich den Arbeitsort schnell ohne Auto erreichen kann. Ich bin schon über 50 Jahre alt und gesundheitlich auch nicht mehr im besten Zustand.

Nun endlich zu meiner Frage: Ist ein Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet prügelnde Mitarbeiter zu entlassen? Ich habe mal etwas von Fürsorgepflicht gehört, schließlich ist es ja nur eine Frage der Zeit bis auch ich mal fällig bin und angegriffen werde! Was ist mit einer Untätigkeitsklage gegenüber dem Betriebsrat bzw. Arbeitgeber? Gibt es nicht vielleicht eine verantwortliche Aufsichtsbehörde oder eine Instanz bei der ich mich beschweren kann? Wie kann ich da etwas ändern?

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Kein AN, auch kein Schwerbehinderter hat Narrenfreiheit. Der erweiterte Kündigungsschutz erstreckt sich nicht auf dementsprechendes Fehlverhalten.

Wenn der AG von sich aus nicht tätig wird ist ein BR der passende Ansprechpartner.

Mit der Aufforderung tätig zu werden!

Ausserhalb des Betriebes kannst du deswegen niemanden erreichen. Erst wenn Du schon ein blaues Auge bekommen hast.

Obwohl, die Gewerkschaft eventuell.

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Dann wird es wohl ab sofort keinen Lohn geben. Ansonsten nix spektakuläres wird passieren....

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Der AG wird dich nicht kündigen. Nach den 6Wochen Entgeltfortzahlung wird die KK für die weiteren Zahlungen aufkommen.

Der Vertrag wird dann wohl auslaufen.

Dein AG hat keinen großen Vorteil von einer vorzeitigen Kündigung die er Ev noch vor dem Arbeitsgericht begründen müßte.

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Er ist gekündigt und der AG wird ihn nicht weiter arbeiten lassen.

Dein Mann sollte auf den Anwalt hören. Der kennt die Sachlage und haftet für seine Ratschläge.

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Man erkundigt sich nicht im Internet nach den möglichen Fehltagen. Das sollte man eher im Betrieb machen.

Die Auskunft mit den Man darf 3 Tage fehlen ohne AUB ist pauschal so falsch.

Du hast UE gefehlt.

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Einfach den AG anrufen nach krank o Urlaub.

Am Montag bin ich wieder da, welche Schicht hab ich denn?

Oder ein Arbeitskollege schaut auf den Schichtplan für dich. Der AG ist nicht verpflichtet dich persönlich zu kontaktieren.

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Stundenkonten sind eher nicht dafür gedacht Kredit an AN in Form von Minusstunden zu gewähren. Jedenfalls nicht wenn es nicht um dringende Termine oä geht.

Aber Dein AG muß das ja sowieso genehmigen, wie halt jeden Urlaubsantrag.

Also frag an

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Mach mal für 30sek die Sicherung raus und Versuch dann noch einmal.

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Wie reicht man eine Krank Meldung per Mail ein?!

Telefonisch Bescheid geben wenn man zum Doc statt zur Arbeit muß.

Nach dem Arztbesuch wieder Bescheid geben das man krank ist, voraussichtlich bis Datum xy

Der AG holt sich die Bescheinigung selbst ab.

Die Entgeltfortzahlung ( also dein Krankengeld) wird zurück gehalten wenn keine Krank Meldung vorliegt. Nachträglich wird dann gezahlt wenn eine Krank Meldung vorhanden ist.

Sich entsprechend abzumelden gehört zu deinen Nebenpflichten. Ev gibt es eine Abmahnung.

Also mit dem Betrieb reden!

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Nun, es heißt Käuferschutz, nicht Verkäuferschutz.

Du solltest als Verkäufer kein Paypal akzeptieren. Ich finde es auch schade, aber manche Leute benehmen sich halt so.

Ich glaube nicht, das PP das zu deinen Gunsten entscheidet. Lass mich gern eines besseren belehren.

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