Muss man für das Working Holiday Visum ein Konto in einem anderen Land eröffnen?

2 Antworten

Falls es dir um Japan geht, da musst du mit einiger Wahrscheinlichkeit ein Konto eröffnen. Theoretisch brauchst du keins, wenn du einen Arbeitgeber findest, der es dir anders bezahlt (wobei ich von Bezahlung auf Kreditkarte noch nie gehört habe), und du auch die Miete anders als mit Überweisung zahlen kannst. Wenn du beispielsweise nur privat zum Beispiel Sprachunterricht gibst und deine Kunden dich bar bezahlen und du beispielsweise deine Unterkunft schon im Voraus von Deutschland aus an die Organisation bezahlt hast, dann bräuchtest du zum Beispiel kein Konto, weil die Bezahlung der Krankenkasse beispielsweise auch bar im Kombini geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lebe und arbeite seit 2017 in Japan

Hängt von den Landesbedingungen ab. Wenn eine Summe x als Sicherheit gefordert ist, muss das auf einen sogenannten blocked account gepackt sein ("Sperrkonto"). Also so, dass du das nicht ausgeben kannst. Auf Visa Karte überweisen geht natürlich nicht, weil das Geld sofort weg ist. Sowas wir bei speziellen Banken gemacht, die in der Regel nur solche Kontenarten anbieten (z.B. in Deutschland für ausländische Studenten finitba oder Expatrio)