Vorfahrt auf Parkplatz?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Gehe davon aus jeder bekommt eine Teilschuld.

Du hättest warten können bis er eingeparkt hat.

und er hätte warten können bis du vorbei bist.

da auf Parkplätzen die Vorfahrtsregeln nicht gelten muss man sich untereinander verständigen.

deshalb vermute ich das es auf eine Teilschuld geht.

Erstens wäre das kein Vorfahrtsfall sondern wenn überhaupt ein Vorrangsfall und zweitens gilt auf Parkplätzen der Grundsatz aus §1(2) StVO. Gegenseitige Rücksichtnahme.

Die sonstige Verkehrsregeln aus dem normalen Straßenverkehr finden oft keine Anwendung. Es muss läuft meist auf eine Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmern heraus .

Er hätte Schuld, da du ja nicht auf den Parkplatz wolltest und nur vorbeigefahren wärst. Der andere hatte hier eine viel zu offensive fahrweise.