Wohngeld+Studium ohne Bafög und minijob?

5 Antworten

Wenn Du Bafög - oder BAB - bekommen würdest, oder auch nur dem Grunde nach Anspruch darauf hättest, wärst Du von Wohngeld ausgeschlossen.

Hast Du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr, musst Du über ein zuschussfähiges Mindesteinkommen verfügen.

Als Faustregel sollte man soviel Einkommen haben, dass man seine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen kann und dann min.noch 80 % vom Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll unter Bürgergeld vom Jobcenter zur Verfügung hat.

Seit 2024 wären das 563 Euro Regelbedarf, davon dann min.noch 80 % zuzüglich der Warmmiete und ggf.zu zahlenden KK - Beitrag.

Im Internet findest Du kostenlose Rechner für Wohngeld.


Mayabwl 
Fragesteller
 26.01.2024, 17:05

Also ich muss statt Mini Job Werkstudent Job arbeite (20/pro Woche) und somit habe ich ungefähr 920 brutto und mit diesem Einkommen darf ich dann Wohngeld bekomme?

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isomatte  26.01.2024, 17:11
@Mayabwl

Wenn Du dem Grunde nach keinen Anspruch mehr auf Bafög - hast, was die Wohngeldbehörde sicher schriftlich durch einen entsprechenden Ablehnungsbescheid sehen möchte, bestünde zumindest theoretisch Anspruch auf Wohngeld.

Beim Wohngeld kommt es zwar auf das Bruttoeinkommen an, aber natürlich auch was Du an Nettoeinkommen hast und was Du für deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom zahlen musst und ggf.für den KK - Beitrag, was bei einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung ja kein Problem mehr wäre.

Du müsstest dann für das Wohngeld ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erreichen.

Müsstest also dann soviel Nettoeinkommen haben ggf.auch mit Kindergeld unter 25 Jahren, dass Du deine Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom selber zahlen kannst und dann von 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt nach dem SGB - ll min.noch 80 % zur Verfügung hast.

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Ja, damit solltest du Anspruch auf Wohngeld haben.


Mayabwl 
Fragesteller
 25.01.2024, 19:18

Dankeschön mega nett!

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Nein, es gibt leider kein Wohngeld, weil du dem Grunde nach Anspruch auf BAföG hast. Auch wenn du es in diesem Fall nicht bekommst.

Ich glaub nicht. Soweit ich weiß, musst ein Mindesteinkommen haben. Der liegt aber nicht bei 520€.

Wenn du dem Grunde nach kein Bafög bekommen kannst, wäre tatsächlich Wohngeld möglich, wenn du insgesamt etwa ein Einkommen auf der Höhe von Bürgergeld hast Punkt ich schätze das 500 € da nicht ausreichen.

Wahrscheinlich benötigst du auch einen ablehnenden Bafög Bescheid