Zutritt für Sachverständigen abgelehnt?

5 Antworten

Hier wirst du einen Anwalt unter Vorlage des Testamentes befragen müssen. Inwieweit BGB § 2122 soweit geht, dass du - als Nacherbe- einen Anspruch auf Zutritt hast? Ich weiß es nicht.

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/pruettingwegenweinreich-bgb-kommentar-bgb-2122-feststellung-des-zustands-der-erbschaft_idesk_PI17574_HI9616203.html

§ 2130 BGB: dann ist die Vorerbschaft zeitlich befristet oder der Vorerbe ebenfalls verstorben. So zumindest meine Auslegung.

Wenn ich dich richtig verstehe, willst du deinen Anspruch als Nacherbe verkaufen. Nun der Vorerbe kann vielleicht noch 30 Jahre leben, wirst du dann auch noch Nacherbe?

Selbst bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung durch den Vorerben: das Gebäude kann durch Brand, Sturm zerstört werden. Der Vorerbe ist eher nicht verpflichtet das Gebäude wieder aufzubauen.

Aber deine Entscheidung.


littlefoot35 
Fragesteller
 19.08.2019, 19:28

Warum können eigentlich die wenigsten Menschen in diesem Forum zur Beantwortung von konkreten Fragen was beitragen, sondern driften hier mit wenn und aber ins unendliche. Wem sollte diese Orakelei was bringen, wenn es um eine EINFACHE FRAGE GEHT!?? Die entsprechenden §en habe ich benannt und wenn man mal 3 Minuten weiterliest, findet man sogar konkrete Aussagen, die meine Frage untermauern. Aber darum geht es nicht! Es geht um den Zutritt - ist das eigentlich so schwer zu verstehen in meiner Formulierung?

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kabbes69  19.08.2019, 19:48
@littlefoot35

ich habe dir die Frage beantwortet: der Anwalt.

Wenn der Vorerbe nicht freiwillig mitmacht, benötigst du ein Urteil. Ist also die Frage, wie ungeduldig dein Interessent ist. Alles andere sind Vermittler. Es liegt also an DEINER Einschätzung des Vorerben und an DEINER Zeit.

Festzustellen ist der Zustand einzelner oder aller Nachlassgegenstände, nicht ihr Wert.

Ich habe weiter gelesen.

Ich habe auch bereits genug Gutachten gelesen, die darauf verwiesen haben, dass eine Besichtigung von innen nicht möglich war.

Wenn die Frage so einfach ist, warum beantwortest du sie dir nicht selbst?

Hier gibt es nur Anregungen.

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Um eine Anwartschaft auf das Nacherbe (Immobilie mit Grundstück meiner Mutter) zu verkaufen (Interessent vorhanden), müsste ich den aktuellen Wert auf meine Kosten ermitteln lassen.

Und der Interessent würde sich darauf einlassen?

Bedenke, deine Mutter, kann den Erbschein/Testament immer noch ändern, also den Nacherben austauschen!


littlefoot35 
Fragesteller
 19.08.2019, 18:41

meine mutter ist tot

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Unterfranke61  19.08.2019, 18:43
@littlefoot35

Und wenn der Vorerbe die Immobilie herunter wirtschaftet, oder sich nicht darum kümmert? Was dann?

Weshalb sollte er das Haus in Ordnung halten, wenn ein völlig Fremder später das Haus übernimmt.

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littlefoot35 
Fragesteller
 19.08.2019, 18:45
@Unterfranke61

das ist alles nicht der Fall - hier geht es um mein Recht ein Gutachten zu erstellen. Danke für dein Verständnis. Der Rest ist geklärt. Also wenn du dazu etwas weisst, danke für eine Info - ansonsten muss das nicht weiter zerpflückt werden in wenn und Dann usw.

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Unterfranke61  19.08.2019, 18:51
@littlefoot35

Ich habe dich nur auf ein Risiko aufmerksam gemacht, mehr nicht.

Ich kann jedem Interesenten nur raten, diesen Kauf nicht zu tätigen.

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Hm, an deiner Stelle hätte ich es erstmal persönlich versucht. Anrufen, gesagt wer ich bin und mich gerne mal vorstellen möchte. Wenn ja, hätte ich mein Anliegen unterbreitet. Wenn nein, dann einen Mediator bestellt.


littlefoot35 
Fragesteller
 19.08.2019, 18:42

Der Bewohner und ich sind seit 1993 zerstritten. Ich will das loswerden und deine Idee nach Mediator ist = Schiedsmann? Ist das das gleiche?

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frodobeutlin100  19.08.2019, 18:52
@littlefoot35

ein Mediator versucht bei zerstrittenen Parteien eine vernünftige Lösung zu finden - das machen zumeist Rechtsanwälte mit einer Zusatzausbildung

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Vielleicht war das Vorgehen auch etwas ungeschickt.

Auch wenn man nicht miteinader redet, könnte man den Voreben mit einem Schreiben über die Absichten informieren und ihn auch darüber informieren, dass ihn das in seiner Vorerbeneigenschaft nicht betrifft.

Letzten Endes muss er die Wertermittlung zulassen. Aber man sollte schon etwas diplomatisch rangehen.


littlefoot35 
Fragesteller
 19.08.2019, 19:23

er hatte einem Freund die Kooperation nach Vorlage einiger schriftlcher Paragraphen zugesichert. Er weiss, dass ihn das nicht betrifft. "Diplomatisch" geht persönlich überhaupt nicht. Wie so oft, wenns um Erbe geht. Aber darum geht es in meiner Frage nicht. Sondern um Anwalt, Schiedsmann oder wie auch immer man 3. bezeichnet.

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Da wirst du um den Anwalt nicht herumkommen. Schiedsmann geht glaube ich nur bei Nachbarschaftssachen.