Meinung des Tages: Klimaschutz ist Menschenrecht - wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?

Eine womöglich historische Entscheidung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied gestern, dass es ein Menschenrecht für effektiven Klimaschutz gibt. Diese Grundsatzentscheidung könnte künftig weitere Klagen nach sich ziehen...

Wer hat geklagt?

Werden elementare Menschenrechte verletzt, wenn der Staat nicht genügend für den Klimaschutz tut? Habe ich sogar das Recht, gegen staatliche und systematische Missachtung von Klimaschutzauflagen juristisch vorzugehen? Mit diesen und ähnlichen Fragen musste sich am gestrigen Tag der Europäische Menschengerichtshof (EGMR) in Straßburg auseinandersetzen.

Geklagt hatten insgesamt drei unterschiedliche Parteien, von denen allerdings nur die Klage der "KlimaSeniorinnen" aus der Schweiz erfolgreich war. Dem der Umweltorganisation Greenpeace nahestehenden Verein gehören ca. 2.500 Frauen im Alter 60+ an. Der konkrete Vorwurf lautete, dass der Klimawandel mittlerweile immer häufigere und intensivere Hitzewellen nach sich ziehen würde, die gerade für ältere Menschen in vielen Fällen lebensbedrohlich seien. Aus Sicht der "KlimaSeniorinnen" hätte es die Schweiz in der Vergangenheit verpasst, dem Klimawandel aktiv und vehement entgegenzutreten.

Auch sechs junge Erwachsene aus Portugal sind mit ihrem Anliegen für mehr Klimaschutz nach Straßburg gezogen. Auslöser für ihre Klage waren die verheerenden Waldbrände in Portugal im Jahr 2017 sowie deren Sorge vor weiteren und häufiger stattfindenden Naturkatastrophen und deren Auswirkungen auf die körperliche und geistige Gesundheit. Konkret richtete sich die Klage gegen alle EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Russland, die Schweiz, die Türkei und das Vereinigte Königreich. Es war das erste Mal überhaupt, dass mehrere Staaten gleichzeitig angeklagt worden sind.

Das Urteil

Die Klage der Portugiesen jedoch wurde vom EGMR abgewiesen. Begründet wurde das Urteil dahingehend, dass sie nicht - wie für gewöhnlich vorausgesetzt - zuvor die nationalen Gerichte konsultiert hätten, sondern direkt vor den EGMR gezogen seien.

Für die "KlimaSeniorinnen" hingegen gab es gestern allen Grund zur Freude; die Richter am EGMR entschieden, dass der aktuell nicht ausreichende Klimaschutz der Schweiz die Menschenrechte der Klagenden verletzen würde. Dabei entnahm der Gerichtshof dem Recht auf Privat- und Familienleben (Art. 8 der Menschenrechtskonvention) ein Recht auf effektiven und nachhaltigen Schutz vor den negativen Folgen des Klimawandels auf Leben, Gesundheit, Wohlbefinden sowie Lebensqualität. Die Schweiz hätte es versäumt, ein CO2-Budget aufzustellen oder anderweitig zu erreichnen, wie stark die Emissionen reduziert werden müssten.

Angesichts der Komplexität des Themas sowie der Ermessensspielräume einzelner Staaten macht der Gerichtshof der Schweiz allerdings keine konkreten Vorgaben dazu, welche Maßnahmen das Land in der Praxis zu erbringen habe.

Ein wegweisender Präzedenzfall?

Das gestrige Urteil dürfte für weitere Klimaklagen in Zukunft durchaus Symbolwirkung besitzen. Zahlreiche Umweltschützer, Klimawissenschaftler und Aktivisten lobten die Entscheidung des EGMR als bahnbrechendes Urteil im Kampf gegen die Klimakrise. Eine Sprecherin von Greenpeace freute vor allem über die Tatsache, dass man nun "schwarz auf weiß" hätte, dass "Klimaschutz [...] Staatspflicht" sei. Klimaschützer rechnen damit, dass das Urteil auch für kommende Klimaklagen hierzulande als Inspiration dienen dürfte.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil des EGMR?
  • Sollten Klimaschutzmaßnahmen künftig noch enger mit Menschenrechten verknüpft werden?
  • Welche konkreten Klimaschutzmaßnahmen wünscht Ihr Euch von Deutschland?
  • Wie sollten Staaten sanktioniert werden, die kein Konzept gegen den Klimawandel und den CO2-Ausstoß haben?
  • Wird zu viel Hysterie hinsichtlich des Themas Klimawandel betrieben?
  • Sollte ein Staat Unternehmen sanktionieren, die Klimawandelsünder sind?

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/egmr-klimaklage-vor-urteil-100.html

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-nachhaltigkeit/erste-klimaklage-vor-menschenrechtsgerichtshof-erfolgreich-19640917.html

https://www.sueddeutsche.de/politik/klima-klagen-strassburg-egmr-1.6534413

https://www.tagesschau.de/kommentar/kommentar-klimaklage-egmr-100.html

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ausland/klimaschutz-urteil-schweiz-100.html

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Warum verweigern Russen absichtlich die Integration?

Ich verstehe ja wenn Leute als Erwachsene zu uns kommen und Probleme haben unsere Sprache zu lernen.

Aber warum selbst wenn sie gut deutsch gelernt haben, sprechen die trotzdem russisch und bringen bewusst ihren Kindern kein Deutsch bei?

Heute ein Fall gesehen, als ich mit meiner Tochter im Wartezimmer gesessen bin beim Arzt, dort war eine russische Familie die am Anfang versucht haben deutsch zu sprechen, sie konnten auch gut deutsch, nur man hat am Akzent gemerkt dass sie Russen sind. Irgendwann hat der Vater auf russisch umgestellt (obwohl viele Menschen im Wartezimmer waren), obwohl er eigentlich ganz gut deutsch konnte. Ihr Kind (so 10-11) hat aber halb auf deutsch, halb auf russisch gesprochen, obwohl er vermutlich hier geboren ist. Eigentlich kann man doch von hier geborenen Migrantenkindern richtiges deutsch erwarten oder?

Ich verstehe nicht warum wenn russische Eltern gut deutsch können, bringen die ihren Kindern trotzdem kein Deutsch bei?

Bei Türken ist mir das auch aufgefallen dass ihre hier geborene Kinder selten gutes deutsch beherrschen! Aber in dem Fall kann man zumindest erklären dass die Eltern selbst kaum deutsch können.

Aber bei Russen warum🤯? Vorallem wenn sie selbst gut deutsch können?

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AfD uneins über Konsequenzen aus den Berichten über Abgeordnetenbestechung aus Russland: Was meint Ihr?

Die Generalstaatsanwaltschaft München hat Vorermittlungen aufgenommen. Geprüft wird unter anderem, ob es im Fall Bystron einen Anfangsverdacht auf Abgeordnetenbestechung gibt.

Trotzdem stellt sich Chrupalla hinter Petr Bystron, den außenpolitischen Sprecher der AfD-Fraktion im deutschen Bundestag, während Maximilian Krah verlauten ließ Bystron solle keinerlei Wahlkampftermine zur Europawahl mehr wahrnehmen.

Bystron, der für die Partei auf Platz zwei der Liste für die Europawahl im Juni kandidiert, sieht sich mit Korruptionsvorwürfen konfrontiert. Laut Berichten der tschechischen Zeitung "Denik-N" soll der tschechische Inlandsgeheimdienst BIS Beweise dafür haben, dass Bystron aus dem Umfeld der russischen Propaganda-Plattform "Voice of Europe" Geld bekommen habe. Bystron bestreitet, Zahlungen oder Kryptowährungen "von einem Mitarbeiter von VoE (oder irgendeinem Russen)" bekommen zu haben, wie er der Parteiführung am Donnerstag schriftlich mitteilte.

Die Europawahl findet am 9. Juni statt. EU-Vertreter rechnen mit einer großangelegten russischen Desinformationskampagne in diesem Zusammenhang.

Quelle: https://www.tagesschau.de/inland/afd-bystron-chrupalla-russland-100.html

Was meint Ihr?:

  • Sollte Bystron auf seine Kandidatur zur Europawahl verzichten und nicht mehr auf Wahlkampfveranstaltungen der AfD erscheinen um der Partei nicht zu schaden, wie es Maximilian Krah meint.
  • Oder steht ihr auf der Seite von Tino Chrupalla, der weiterhin an Bystron als Kandidat für das EU-Parlament festhält?
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Wie würde die Ausländerbehörde eigentlich in so einem Fall handeln?

Es gibt ja Länder die Flüchtlingen per Korruption falsche Pässe ausstellt worüber ich schonmal eine Frage stellte: https://www.gutefrage.net/frage/stimmt-es-das-einige-der-ukraine-fluechtlinge-in-wahrheit-gar-nicht-aus-der-ukraine-sind

Ich habe mir bezüglich einer Diskussion in diesen zwei anderen Fragen mal ein Kurioses Beispiel überlegt: https://www.gutefrage.net/frage/denkt-ihr-der-taeter-ist-wirklich-aus-albanien#answer-524214473 https://www.gutefrage.net/frage/stimmt-es-das-einige-der-ukraine-fluechtlinge-in-wahrheit-gar-nicht-aus-der-ukraine-sind#answer-533773798 

Wie würde die Ausländerbehörde eigentlich in so einem Fall handeln: 

Ein Mann aus Albanien ist total arm in Albanien. Er beschließt nach Deutschland zu flüchten. Da er aber weis das Albanien ein sicheres Herkunftsland ist und er keine Asylgründe hat schmiedet er einen Plan. Er geht nach Eritrea zum Amt und kauft sich dort per Korruption einen Pass wo Staatsangehörigkeit Eritrea und Geschlecht Weiblich drin steht. Auf dem Passbild ist ein Foto wo ein Mann der wie ein typischer Albaner aussieht (Mischung aus Türkei, Italien und häufig auch China). Er geht mit diesem Pass nach Deutschland zur Ausländerbehörde und will Asyl beantragen. 

Wie würde die Ausländerbehörde eigentlich in so einem Fall Handeln? Nach Albanien können sie ihn ja nicht abschieben da er ja nun die eritreische Staatsbürgerschaft hat die er nicht gefälscht hat sondern sich gekauft hat. Nach Eritrea aber auch nicht da er 1) keine eritreische Frau ist wie auf seinem Dokument steht 2) Eritrea zu gefährlich für Abschiebungen ist. Könnte man ihn dann eigentlich überhaupt wegen illegaler Einreise bestrafen? 

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Was haltet Ihr von der These, dass es ohne das Grauen des Ersten Weltkriegs keinen Nationalsozialismus und kein Drittes Reich gegeben hätte?

Zahlreiche führende Nazis dienten im ersten Weltkrieg, z.B. Adolf Hitler, Hermann Göring, Ernst Röhm, Rudolf Heß, Joachim Ribbentrop, um nur einige zu nennen.

Heinrich Himmler wurde indirekt durch den Ersten Weltkrieg beeinflusst, indem er eben NICHT die Gelegenheit hatte an der Front zu kämpfen, was er als starken Makel empfunden haben muss, so sehr dass die NS-Presse die Lüge verbreitete, er sei an der Front gewesen.

Kränklich und körperlich von eher schwacher Konstitution, war er der Gegenentwurf eines im Felde mit allen Wassern gewaschenen Frontkämpfers. 1944 erfüllte sich endlich sein Wunsch eines Kommandos über Teile der Wehrmacht, wobei er jämmerlich scheiterte.

https://de.wikipedia.org/wiki/Heinrich_Himmler#cite_note-2

"Am Ende des Ersten Weltkrieges hatte er die Offiziersausbildung durchlaufen, jedoch nicht beendet. Er hatte mit Kriegsende 1918 aus der Armee ausscheiden müssen, ohne jemals an der Front eingesetzt gewesen zu sein (Kriegsjugendgeneration). Dies erschien ihm als persönlicher Makel.[2] Nach der Gleichschaltung der Presse im NS-Regime wurde offiziell wahrheitswidrig behauptet, dass Himmler an der Front gewesen sei."

"Der Generalstabsoffizier Hans-Georg Eismann etwa erinnerte sich, man habe bei den Lagebesprechungen „unwillkürlich den Eindruck [gehabt], dass ein Blinder von der Farbe sprach“. Nach einer Serie von Misserfolgen und einem Sanatoriumsaufenthalt wurde Himmler im März 1945 von Hitler aufs Schärfste kritisiert und am 21. März abberufen."

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