Darf ich meine gekündigte Mieterin ein Hausverbot erteilen?
Folgende Situation:
ich habe ein Haus mit mehreren Einheiten. In einer Einheit aus zwei Zimmern in der ich selbst wohne, habe ich ein Zimmer an eine Frau gemietet, jetzt habe ich sie aufgrund mehreren Störungen gekündigt und ist jetzt raus. jedoch jetzt fängt sie an, andere Mieter in einer anderen Einheit zu besuchen, um mich zu provozieren, dass sie doch da ist. Darf ich ihr ein Hausverbot erteilen?
Danke im Voraus
7 Antworten
Es kommt ein bisschen drauf an, was die Dame "verbrochen" hat. Generell gibt man als Vermieter sein Hausrecht für die Wohnung (und den Zugang dazu) an den Mieter ab. Nur in Ausnahmefällen, darf man als Vermieter doch ein Hausverbot erteilen.
Hausverbot: Ein Vermieter darf sein Hausrecht gegenüber Besuchern in bestimmten Ausnahmefällen geltend machen und ein Hausverbot erteilen. So kann nach Ansicht des Amtsgerichts Köln ausnahmsweise der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu benutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat (Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.9.2004, 209 C 108/04). Zudem darf nach Auffassung des Amtsgerichts München ein Vermieter gegenüber Dritten ein Hausverbot erteilen, sofern kein Mieter diesem widerspricht oder den Besuch des Dritten explizit wünscht (Amtsgericht München, Urteil vom 16.9.2013, 424 C 14519/13). Analog dazu ermöglicht es das Hausrecht natürlich auch dem Mieter, Hausverbote zu erteilen – und an diese muss sich auch ein Vermieter halten.
https://www.aigner-immobilien.de/News_662/Das-Hausrecht-was-Vermieter-beachten-sollten.htm
Wenn die ehem. Mieterin in deinem Haus andere Mieter besucht, kannst du ihr kein Hausverbot erteilen. Die anderen Mieter zahlen die Miete und können empfangen wen sie wollen.
Ausnahme könnte sein, wenn dich so ein Besucher bedroht. Deine Immobilie beschädigt. Da sind die Grenzen sehr eng abgesteckt, um Besuchern ein Hausverbot erteilen zu können.
Sobald ein Eigentümer Wohnungen vermietet, geht das Hausrecht auf den bzw. die Mieter über. Innerhalb seiner Wohnung kann der Mieter also frei entscheiden, wer diese betreten darf und wer nicht.
Du kannst deinen anderen Mietern nicht vorschreiben, wen sie zu Besuch haben. Die Dame macht nichts, was ein Hausverbot berechtigen würde.
Würde ich nicht machen. Das bezweckt die Dame ja damit: Provokation. Ihr wird es langweilig, wenn man sich nicht daran stört.
Es geht ja um den Punkt, dass man als Eigentümer sehr wohl sein Hausrecht durchsetzen könnte!
Nein, natürlich nicht. Du kannst keinem der anderen Mieter vorschreiben, wer bei ihnen zu Besuch kommen darf
Man hat weiterhin sein Hausrecht als Eigentümer und kann dies auch durchsetzen.
Das Hausrecht ist sehr umfassend in §§ 858 ff., 903, 1004 BGB geregelt.
Kein Vermieter hat Hausrecht in den Wohnungen der Mieter und kann Besuch verbieten, das ist völlig absurd
Als eigentümer kann man weiterhin sein Hausrecht durchsetzen.