Darf ich meine gekündigte Mieterin ein Hausverbot erteilen?

7 Antworten

Es kommt ein bisschen drauf an, was die Dame "verbrochen" hat. Generell gibt man als Vermieter sein Hausrecht für die Wohnung (und den Zugang dazu) an den Mieter ab. Nur in Ausnahmefällen, darf man als Vermieter doch ein Hausverbot erteilen.

Hausverbot: Ein Vermieter darf sein Hausrecht gegenüber Besuchern in bestimmten Ausnahmefällen geltend machen und ein Hausverbot erteilen. So kann nach Ansicht des Amtsgerichts Köln ausnahmsweise der Vermieter bestimmten Personen das Betreten des Hauses verbieten, wenn der Besucher in der Vergangenheit wiederholt den Hausfrieden gestört oder die gemeinschaftlich zu benutzenden Räume beschädigt oder verunreinigt hat (Amtsgericht Köln, Urteil vom 22.9.2004, 209 C 108/04). Zudem darf nach Auffassung des Amtsgerichts München ein Vermieter gegenüber Dritten ein Hausverbot erteilen, sofern kein Mieter diesem widerspricht oder den Besuch des Dritten explizit wünscht (Amtsgericht München, Urteil vom 16.9.2013, 424 C 14519/13). Analog dazu ermöglicht es das Hausrecht natürlich auch dem Mieter, Hausverbote zu erteilen – und an diese muss sich auch ein Vermieter halten. 

https://www.aigner-immobilien.de/News_662/Das-Hausrecht-was-Vermieter-beachten-sollten.htm

Wenn die ehem. Mieterin in deinem Haus andere Mieter besucht, kannst du ihr kein Hausverbot erteilen. Die anderen Mieter zahlen die Miete und können empfangen wen sie wollen.

Ausnahme könnte sein, wenn dich so ein Besucher bedroht. Deine Immobilie beschädigt. Da sind die Grenzen sehr eng abgesteckt, um Besuchern ein Hausverbot erteilen zu können.

Sobald ein Eigentümer Wohnungen vermietet, geht das Hausrecht auf den bzw. die Mieter über. Innerhalb seiner Wohnung kann der Mieter also frei entscheiden, wer diese betreten darf und wer nicht.

Du kannst deinen anderen Mietern nicht vorschreiben, wen sie zu Besuch haben. Die Dame macht nichts, was ein Hausverbot berechtigen würde.


Spongebob1994  12.10.2019, 00:19

Als eigentümer kann man weiterhin sein Hausrecht durchsetzen.

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raubkatze  12.10.2019, 00:26
@Spongebob1994

Würde ich nicht machen. Das bezweckt die Dame ja damit: Provokation. Ihr wird es langweilig, wenn man sich nicht daran stört.

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Spongebob1994  12.10.2019, 00:30
@raubkatze

Es geht ja um den Punkt, dass man als Eigentümer sehr wohl sein Hausrecht durchsetzen könnte!

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Nein, natürlich nicht. Du kannst keinem der anderen Mieter vorschreiben, wer bei ihnen zu Besuch kommen darf


Spongebob1994  12.10.2019, 00:18

Man hat weiterhin sein Hausrecht als Eigentümer und kann dies auch durchsetzen.

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Spongebob1994  12.10.2019, 00:33
@medico1

Das Hausrecht ist sehr umfassend in §§ 858 ff., 903, 1004 BGB geregelt.

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dandy100  12.10.2019, 01:11
@Spongebob1994

Kein Vermieter hat Hausrecht in den Wohnungen der Mieter und kann Besuch verbieten, das ist völlig absurd

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dandy100  12.10.2019, 01:11
@medico1

Kein Vermieter hat Hausrecht in den Wohnungen der Mieter und kann Besuch verbieten, das ist völlig absurd

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