Beispiel für Abberufbarkeit?

1 Antwort

Die Abwahl von Mitgliedern der Legislative ist nicht vorgesehen. Sie haben ein Wahlamt auf Zeit und müssen nach Ablauf der Wahlperiode durch eine neue Wahl bestätigt oder eben nicht bestätigt werden.

Die Abwahl von Wahlbeamten ist dagegen möglich. Das kommt z.B. bei Bürgermeistern immer wieder vor. Je nach Kommunalgesetz des Bundeslandes erfolgt das durch den Stadtrat oder die Bürger per Abwahlentscheid. Hier ein Beispiel aus 2023

Bei Richtern ist es schwierig, weil die Unangreifbarkeit der Richter ja letztlich ihre Unabhängigkeit garantiert. Nur bei schweren persönlichen Verfehlungen ist ggf. eine Versetzung in den Ruhestand möglich. das spielte gerade eine Rolle, wo ein sehr extremer AfD Abgeordneter, dessen :Richteramt während der Abgeordnetenzeit ruhte, wieder seinen Dienst antreten wollte.