Was passiert eigentlich, wenn ein Familienmitglied gerade im eintritt des Renteneintrittsalters verstirbt, wird das Rentengeld dann vererbt?
Also wenn jetzt eine Person 40
Jahre lang gearbeitet hat und dann am Anfang der Rente verstirbt
Behält dann das Rentensystem das Geld oder wird das ausgezahlt?
19 Antworten
Dann spricht man von "sozialverträglichen Ableben"... Das Geld, was in die Rentenkassen eingezahlt wird, ist immer gleich ausgegeben. Du erwirbst mit dem Einzahlen Rentenpunkte. Jedoch keinen Anspruch auf einem bestimmten Betrag. Wenn der Verstorbene verheiratet war, wird ein Teil unter Umständen als Witwen/ Witwerrente ausgezahlt. Das hängt aber von der Höhe des Rentenanspruchs ab.
Kinder, die nicht volljährig sind erhalten dann U.U. eine Waisen- oder Halbwaisenrente. Hängt aber wie immer von den Vermögensverhältnissen und Einkünften ab. Ein unverheirateter Partner geht leer aus.
Nein, dann gibt es nichts. Nur die deutsche standesamtlich Trauung, garantiert nach dem Ableben eines der Partner soziale Vorteile.
Das sollten sich alle Muslimas gut merken, die glauben nicht standesamtlich heiraten zu müssen. Natürlich bieten auch die islamischen Gesetze eine gewisse Sicherheit, aber sie sind nicht einklagbar.
selbstverständlich muss man ihnen das sagen - jeder, der einzahlt, soll auch die gleichen Rechte haben
wer dort versichert ist, also ein Arbeitnehmer in Deutschland
Es geht doch um die Rente des Lebensgefährten mit dem man aber nicht verheiratet ist.
Die Lebensgefährtin bekommt nichts, (Witwenrente). Die Kinder, ja (Waisenrente).
wer nicht verheiratet ist, bekommt nichts -
oben war vermerkt, dass Muslime oft der Meinung sind, sie müssten nicht standesamtlich heiraten - ein großer Fehler - ohne Standesamt geht nichts - das meine ich, sollten sie wissen, wenn sie einzahlen, sollen sie genauso die Leistungen bekommen, wie alle anderen auch (natürlich gemessen an der Einzahlung)
sie müssen eben lernen, dass unsere Gesetze so sind wie sie sind - wichtiger Lehrgang in jedem Land
Aber eingezahlt hat der Mann, nicht die Lebensgefährtin. Wenn der Mann die Beziehung nicht legalisierte, hat er es nicht sehr gut gemeint mit seiner Lebensgefährtin.
Der Rentenanspruch bleibt insoweit erhalten, als eventuelle anspruchsberechtigte Hinterbliebene Witwen- bzw. Waisenrenten bekommen - gibt es keine Anspruchsberechtigten, reden wir über den Klassiker einer Versicherung, bei der man die Prämie immer los ist, auch wenn kein "Schaden" (hier kein Rentenbezug) eintritt.
Das nennt man etwas unernst "Sozialverträgliches Frühableben".
Die Einzahlungen für die Rente sind ähnlich wie bei einer Versicherung: Wenn es nicht zum "Schadensfall" kommt - man also keine Rente benötigt, weil man zu früh stirbt, dann wird auch keine Rente ausgezahlt.
Es gibt aber natürlich Ausnahmen, wie z. B. die Witwenrente, bei der die Witwe einen Anteil an der Rente ihres Mannes weiterhin ausbezahlt bekommt.
Nein. Das ist das Beste, was dem Staat passieren kann. Vielleicht dürfen deshalb weiterhin im Supermarkt ungesunde Lebensmittel voller Zusatzstoffe verkauft werden. Als kleine Sterbehilfe sozusagen. Bis zum Tod wird durch medizinische Behandlungen/Medikamente sogar noch die Wirtschaft angekurbelt.
Genauso wenig wie die Rentenzahlungen eingestellt werden, wenn die während des Arbeitslebens eingezahlte Summe erreicht wurde, wird die "überschüssige" Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Stichwort: Solidarität
wird die "überschüssige" Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
Das musst du genauer erklären.... wer bekommt was für Geld ausgezahlt?
Was genau verstehst du nicht? Das Geld wird überhaupt nicht ausgezahlt sondern verbleibt bei der Rentenkasse, die ja auch an einige Rentner im Laufe der Zeit mehr auszahlen muss als sie je eingezahlt haben.
an die Hinterbliebenen
Darum ging es mir..... alle anderen Rentner sind ja nun nicht die Hinterbliebenen... das könnte vom FS falsch verstanden werden
das ist vielleicht bei den privaten Lebensversicherungen so oder bei Riester oder?
Und wenn man nicht verheiratet ist, dann gibts keine Witwenrente und was ist mit den Kindern?