Sagen wir es mal so: Mir ist keine Rechtsvorschrift bekannt, die dergleichen untersagen würde. Ich würde aber vorsichtshalber mit dem aufsichtführenden Gericht abklären, wie dort die Ansicht zu der Fragestellung ist.

Letztlich ist ohnehin die Frage, ob eine SRS-Waffe hier das Mittel der Wahl ist. Du riskierst damit gerade in Brennpunktvierteln eine enorme Eskalation. Und eine SRS-Waffe ist kein geeigneter Schutz gegen Messer, von Schusswaffen mal ganz zu schweigen. Bedenke dabei auch, dass die wirklich kritischen Situationen sich in der Regel in engen Wohnungen und Hausfluren abspielen dürften - kein optimaler Einsatzort für einen SRS-Waffe.

Ich würde an deiner Stelle eher auf eine Stichschutzweste und ggf. RSG setzten und für die schweren Fälle die Polizei hinzuziehen.

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Nö, wieso? Wenn ich den MA loswerden wollte, bin ich froh, dass ich ihn jetzt los bin - alles andere interessiert mich nicht mehr.

Bestenfalls habe ich noch (je nach Sachverhalt) etwas Mitleid mit dem neuen Arbeitgeber ;)

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Nur mal als Vergleichswert: Bis 2020 lag der Betrag für die Haftentschädigung (!) bei 25 € pro Tag, danach bei 75 €.

Jetzt kannst du dir die Frage, ob die Geschichte auch nur ansatzweise plausibel ist, wohl selbst beantworten...

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Weil er genau weiß, wie viel Aufwand und Ärger eine solche Geschichte macht und wie wenig am Ende dabei rauskommt. Mit ein oder zwei Streifen ist es bei einer größeren Gruppe Alkoholisierter nicht getan, für eine sichere Handhabung der Situation brauchst du, wenn du die Sache nicht komplett eskalieren willst, eine deutliche Übermacht. Das dauert, erzeugt am Ende einen Großeinsatz, möglicherweise eine Auseinandersetzung im Zug, bei der Beamte und u.U. auch unbeteiligte Dritte verletzt werden... Und das alles für eine Beleidigung, bei der der Richter am Ende das Verfahren vermutlich einstellt, dafür versaut man sich den ganzen Abend...

Ich kann schon ganz gut nachvollziehen, wieso der PVB so gehandelt hat, wie er gehandelt hat. Eskalation ist nicht immer die Lösung der Wahl...

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Was du tun möchtest, musst du selbst entscheiden. Du kannst um der Freundschaft willen das Geld abschreiben (=auf das Geld verzichten). Oder du treibst die Forderung ein, notfalls aus dem Rechtsweg.

meinte vor 4 Monaten dass er es mir in einem monat zurückzahlt aber jetzt sagt er dass er es mir in 2 jahren zurückzahlt

Hat er dir das das schriftlich mitgeteilt? Dann teile ihm schriftlich mit, dass du das Geld binnen zwei Wochen zurückhaben willst, ansonsten treibst du es auf dem Rechtsweg ein. Freunde seid ihr danach vermutlich nicht mehr.

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§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB ist im Versuch auf jeden Fall erfüllt (Versuchsstrafbarkeit aus § 23 Abs. 1 StGB. Je nach Tatbegehung ist zusätzlich bereits § 176 oder § 176a StGB vollendet.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

Nachtrag:

Ich sehe gerade, dass nach deiner Sachverhaltsschilderung der Täter minderjährig ist. Das schließt eine Anwendbarkeit des § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB aus. Übrig bleiben dann § 176, § 176a, § 177 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 StGB. Schuld und Strafmaß wären nach Jugendstrafrecht zu prüfen.

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Bei Kindern im Kindergartenalter würde ich das grundsätzlich mit den Eltern abklären. Nicht alle Kinder vertragen alles (ich habe auch Kinder in der Verwandtschaft, die u. a. Zucker nicht bzw. nur in ganz kleinen Mengen vertragen) - und manche Eltern möchten grundsätzlich nicht, dass ihre Kinder (unkontrolliert) Süßigkeiten essen.

Bei älteren Kindern gehe ich in der Regel davon aus, dass die Kinder selbst einschätzen können, was sie dürfen und was sie vertragen.

Bei Lollis hast du zusätzlich noch das Problem, dass du dann darauf achten musst, dass die Kinder mit dem Lolli im Mund nicht rennen, klettern o.ä..

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Ich finde die Idee nicht gut

Diese Idee ist mit dem Grundgesetz definitiv unvereinbar. Wir sollten unsere rechtsstaatlichen Errungenschaften nicht aus einer persönlichen Empörung heraus einfach über Bord werfen.

An diejenigen, die hier mit "ja" gestimmt haben: Man darf auch abwegige und bescheuerte Ideen diskutieren. Seid euch aber bitte dabei darüber im Klaren, dass jeder, der so etwas ernsthaft fordert, sich unmittelbar gegen die in unserer Verfassung niedergelegten Grundsätze und Rechtsstaatlichkeit und Menschenwürde richtet.

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Erstes Bild:

Das BKA hat mit FB Z-170 (ohne nähere Begründung) entschieden, dass Kubotans keine Waffen i.S.d. WaffG sind. Damit dürfen sie in Deutschland (!) erlaubnisfrei erworben, besessen und geführt werden.

Zweites Bild:

In Deutschland handelt es sich bei einem Schlagring um eine verbotene Waffe im Sinne des § 2 Absatz 3 i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.3.2 WaffG, der Besitz ist verboten und wird mit Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet (§ 52 Abs. 3 Nr. 1 WaffG). Tatmittel werden ersatzlos eingezogen (§ 54 Abs. 1 WaffG).

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Kann man machen. Eine zusätzliche Sicherheit bietet der VPN (oder eher Proxy?) hier allerdings nicht. Das mag allenfalls noch sinnvoll sein, wenn das Ziel Tor pauschal blockt.

Und wenn du Angst vor den Ermittlungsbehörden hast, solltest du grundsätzlich die höchste Sicherheitsstufe im TB nutzen. Das dürfte im Regelfall aber der Nutzung des Webproxys im Weg stehen.

---- nochmal was grundsätzliches: -----

Alle wollen immer nur Sicherheit... Es gibt keine Sicherheit.

Die entscheidende Frage ist: Was willst du machen und vor wem willst du dich schützen?

Tor ist die sicherste out-of-the-box Lösung, die es derzeit gibt. Trotzdem: Tor is verry good, but it's not magic.

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Ja, das ist gesetzlich explizit zugelassen in § 50 Abs. 1 BMG.

Wie kann ich es verhindern das Parteien und Organisationen meine Adresse bekommen?

Indem du gegenüber deiner zuständigen Meldebehörde der Übermittlung widersprichst (§ 50 Abs. 5 BMG). Formulare dafür findest du auf der Webseite deiner Stadt, ansonsten genügt ein formloses Schreiben.

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Tja, da bist du auf billigen Betrug reingefallen. Genauso wie wenn du einem dubios aussehenden Typen im Kapuzenpullover deinen Wohnungsschlüssel gegeben hättest, damit er deine Wohnung gegen Einbrecher sichert. Dummerweise stehen jetzt aber alle Türen und Fenster offen und alle Wertgegenstände sind weg...

PC plattmachen und neuaufsetzen ist hier das Mittel der Wahl.

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Heißt das, der Fristverlängerung ist stattgegeben worden

Nein, das bedeutet lediglich, dass sie beantragt wurde.

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Ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz ist eine Straftat, nach § 6 Abs. 1 PflVG.

Ein MPU-Indikation sehe ich hier bei einem Erstverstoß jedoch nicht, auch ist der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kein A- oder B-Verstoß i.S.d. § 2a StVG / Anlage 12 FeV. Unberührt dessen kann die FEB natürlich immer im Einzelfall Maßnahmen anordnen, wenn sie dies aufgrund der Schwere des Falls für geboten hält.

jemand anderen fragen der schon aus der Probezeit ist und die Schuld übernimmt etc ?

Würde ich unbedingt von abraten, eine falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) wäre eine weitere Straftat, wegen der du verfolgt würdest.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

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Die Kündigung "aussprechen" kannst du ohnehin jederzeit. Lediglich zwischen dem Tag des Zugangs der Kündigung bei deinem Arbeitgeber und deinem letzten Arbeitstag müssen mindestens zwei Wochen liegen.

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LOL, nein. Das ist ganz billiger Betrug. Bitte keine Links oder Anhänge anklicken.

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a) Wie lange darf ein Fahrzeug nach Abmeldung bei der Behörde noch auf der Straße stehen

Gar nicht, nicht zugelassene Fahrzeuge dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen.

bis es abgeschleppt wird?

Das ist eher eine Frage der Arbeitsgeschwindigkeit der jeweiligen Behörde.

b) Hat der Halter/Fahrer des abgemeldeten Fahrzeugs Teilschuld?

Wenn das Fzg. ansonsten nicht verkehrswidrig abgestellt wurde, sehe ich dafür keine Anhaltspunkte. Die fehlende Anmeldung steht in keinem Kausalzusammenhang zum Unfall.

c) Trägt der Fahrer des angemeldeten Fahrzeugs als Unfallverursacher die komplette Schuld?

Wenn er den Unfall verursacht hat: Ja.

Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.

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Überspielen ist bei digitalen Systemen technisch nicht gleichzusetzen mit dem überspielen von Videobändern. M. W. läuft es in der Regel so, dass bei Erreichen der Speicherplatzgrenze die ältesten Aufnahmedaten gelöscht werden. Das erfolgt nach meiner Erfahrung in der Regel blockweise, d. h. bei Erreichen der (festgelegten) Kapazitätsgrenze wird der älteste Aufnahmeblock von z. B. 6 Stunden gelöscht, beim nächsten Erreichen der Kapazitätsgrenze der nächste Aufnahmeblock von wieder 6 Stunden u.s.w....

Wenn die Speichermedien dabei annähernd ausgelastet werden (sprich: der festgelegte Grenzwert sehr nah an der tatsächlichen Kapazitätsgrenze liegt), wird der freigewordene Speicher in der Regel auch relativ schnell durch die nachfolgenden Daten wieder überschrieben. Eine Wiederherstellung automatisch gelöschter Aufnahmen ist damit in der Regel nicht möglich.

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Kann man langanhaltende Sachpfändung verhindern?

Guten Abend,

Gibt es eine Möglichkeit, eine Sachpfändung zu verhindern und "nur" Eine Kontopfändung oder Ratenzahlung möglich zu machen?

Als Beispiel wäre jemand vorzustellen, der einen immens großen Schadensersatz bezahlen muss, der durch einen Fehler entstanden ist, den die Versicherung nichz bezahlt.

Angenommen, das wäre so viel, dass das kein normaler Mensch in seinem ganzen Leben bezahlen könnte, beispielsweise nei mehreren Millionen.

Insolvenz würde nicht funktionieren bei einem Schadensersatz.

Aber würde es zu einer Sachpfändung kommen, würde dieser Person dann ja bis zum Lebensende alles durch Sachpfänsung genommen, was nicht das Existenzminimum ist.

Das heißt, diese Person könnte nie mehr Hobbys nachgehen, die Ausrüstung oder Materialien benötigen. Er könnte keine Spiele spielen, keine Kunst erschaffen, Musikinstrumente spielen, und vieles mehr, was das Leben bietet.

Und das bis an das Lebensende. Mehr überleben anstatt leben.

Gibt es irgendeine Möglichkeit, wenn auch nicht gängig, sich gegen eine Sachpfändung abzusichern? So, dass ein Gläubiger nur eine Konto / Lohnpfändung oder Ratenzahlung verlangen kann?

Oder oder etwas, was einen generell vor soeteas absichert

(wenn die Haftpflichtversicherung es nicht bezahlt.)

Oder, wenn es am Anfang der Vollstreckung eine einmalige Sachpfändung gibt, könnte man beispielsweise vertraglich mit dem Gläubiger ausmachen, dass er zwar weiterhin eine Kontopfändung stattfindet, oder eine Ratenzahlung, er aber beispielsweide nicht plötzlich in 10 Jahren eine weitere Sachpfändung verlangen kann

Soweit ich weiß, kann eine Sachpfändung nämöich mehrmals stattfinden.

Aber wenn man wenigstens weiß, dass man das, worauf man mit dem Geld, was mit der Kontopfändung übrig bleibt, (vielleicht teils mehrere Jahre) spart nicht auch wieder plötzlich weggenommen wird, könnte das Leben zumindest ein wenig normaler aussehen ohne ständige Angst, wieder alles zu verlieren, in das man Zeit, Mühe und Liebe investiert hat und das bis an das Lebensende, immer wieder.

(Zumindest, wenn der Schadensersatz Betrag hoch ist, was manchmal leider schnell passieren kann)

Wenn es etwas wäre, was in absehbarer Zeit abgeschlossen wäre, wäre es wieder anders, aber so etwas würde einen wirklich bis zum Tode nicht loslassen.

Viele Grüße :)

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Insolvenz würde nicht funktionieren bei einem Schadensersatz.

Nur wenn bei Vorsatztaten. Bei einem "Fehler", wie du ihn ansprichst, wäre eine Restschuldbefreiung im Regelfall zulässig.

Aber nein, du kannst dem Gläubiger keine Vorgaben machen, was er pfänden darf und was nicht. Du kannst natürlich versuchen, dich mit ihm zu einigen - aber dafür müsstest du ihm etwas anbieten, was er sonst nicht oder nur mit erheblich größerem Aufwand bekommen würden. Du könntest z. B. Ratenzahlungen anbieten, die über die Pfändungsfreigrenzen hinausgehen o.ä.

In der Regel ist der Gläubiger aber ohnehin nicht besonders an Sachpfändungen interessiert - viel zu aufwändig und damit auch zu teuer für den zu erwartenden Wert.

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