ich habe ein Kleingewerbe

Du hast ein Gewerbe, ein Kleingewerbe gibt es nicht.

und muss meine Einkommenüberschussberechnung in Elster integrieren.

Du meinst sicherlich die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)

Das mache ich Online.

Bist du ja auch zu verpflichtet

Wie und wo mache ich das in Elster?

Hier

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Sein Helicopter ist abgestürzt

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Das sind die einzigen Möglichkeiten die dir DHL anbietet.

Bei Klarna brauchst du keinen Account

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Auf deinen Hauptjob per se erstmal nicht.

Jedoch bist du nun in der Abgabeverpflichtung und darfst im Folgejahr eine Steuererklärung abgeben.

Wichtig ist, dein Arbeitgeber muss die gelisteten Stunden schon vergüten.

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Die Steuerklasse hat genau 0 Auswirkungen auf die Höhe der insgesamt zu zahlenden ESt. Sie regelt nur die unterjährigen Vorauszahlungen im Rahmen der Lohnsteuer.

4/4 ist meistens die Option, die am Ehesten im Effekt der tatsächlichen Steuerlast entspricht, mit der Tendenz zu Erstattungen seitens des FA im Rahmen der Steuererklärung.

Wo sich die Steuerklassen wirklich auswirken ist nicht bei der Steuer, sondern bei den Lohnersatzleistungen wie Elterngeld. Diese bemessen sich auf das Netto.

Wann macht 3/5 pauschal Sinn?

  • Wenn nur einer der beiden Ehegatten einen Job hat und sonst keine Abgabeverpflichtung besteht.
  • Wenn die Erstattung in 4/4 so hoch ist das man diese durch die monatliche "Ersparnis' nicht komplett verbraucht.

Wenn ihr also unterjährig keine weiteren Pflichtveranlagungsgründe entwickelt und auch sonst nicht vor habt ne Steuererklärungen abzugeben, so würde sich Steuerklasse 3 lohnen, da monatlich mehr auf dem Konto. Kommt es aber doch dazu das ihr ne Erklärung abgeben müsst, so könnte das ziemlich teuer werden.

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Das wäre theoretisch möglich, wenn auch in Bezug auf die M$ Software total sinnlos

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Ach TraderJoe

Nein so einfach geht das nicht

Da deine Mama in Deutschland wohnt, du somit auch, wären alle deine Einkünfte dort unbeschränkt steuerpflichtig

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Schichtarbeit ist anstrengend und gerade wenn man älter wird steckt man dies nicht mehr so einfach weg

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Das Ganze läuft über das CLI, das Terminal.

Hier mal der Standard laut Homepage

Installieren

curl -L https://hide.me/download/linux-amd64 | tar -xz && sudo ./install.sh

Starten

hide.me connect

Steht doch alles auf deren Seite

Hier mal in Bildern

Bild zum Beitrag

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Das kommt drauf an welcher Dienstgrad nach der Ausbildung ist. Das sollte man euch mitgeteilt haben in eurer Ausbildung. Ich finde es indes erschreckend das Anwärter der allgemeinen Verwaltung nicht in der Lage sind diese doch recht einfache Frage selbst herauszufinden.

Ich würde auf A6 tippen.

Einfach auf www.oeffentlicher-dienst.info das entsprechende Bundesland und die Werte einrragen

Fertig.

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Ich kenne keine der 4. Der Würfel und google sagt ist egal welche, nimm die mit dem besten Stundenlohn.

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Katze anschaffen.

Spaß beiseite

Grundsätzlich wäre der Vermieter zu informieren, dies ist bei euch bereits erfolgt.

Mangel jedoch erneut anzeigen und Frist zu Abhilfe setze, erfolgt diese nicht selbst tätig werden Rechnung dann an den VM weiterleiten. Weiter solltet ihr über eine Mietminderung nachdenken.

Was ihr in jedem Fall machen solltet :Anwalt

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 Etwaige Aufwendungen sammeln und im Folgejahr die Steuererklärung abgeben. Dort kannst du denn so machen Aufwenung absetzen.

Was könntest du  so absetzen?

  • Werbungskosten 
  • Sonderausgaben
  • außergewöhnliche Belastungen
  • Und denn gibt es noch Steuerermäßigungen

Werbungskosten:



 Werbungskosten sind Aufwendung die du zum Erhalt, Erlangen oder zur Sicherung deiner Einkünfte tätigst. Typische Werbungskosten sind neben Arbeitsmittel (typische Berufskleidung, Schreibmaterial etc) und Fortbildungskosten eben auch Fahrten zur Arbeit, diese werden mit der sog. Entfernungspauschale angesetzt, oder aber Auswärtstätigkeiten (über 8h von deiner 1. Tätigkeitstätte UND deiner Wohnung abwesend).



Grundsätzlich kann man sagen: Sämtliche Aufwendungen die du für deinen Job tätigst stellen grundsätzlich Werbungskosten dar. Ein Abzugsfähigkeit musst du im Zweifel aber glaubhaft machen.

Sonderausgaben:

  • Beiträge für die Altersvorsorge
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
  • Beiträge zu weiteren Versicherungen
  • Unterhalt für geschiedenen EhepartnerIn
  • gezahlte Kirchensteuer
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge
  • Kosten für die erste Ausbildung (sofern keine betriebliche Ausbildung)
  • Kinderbetreuungskosten

 

außergewöhnliche Belastungen:



Hier wird es in der Tat etwas "tricky, denn das EStG definiert außergewöhnliche Belastungen so:



 "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen so stellen dieses Aufwendungen außergewöhnliche Belastung dar".

Wer also aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen gezwungen ist, für besondere Umstände zu bezahlen, kann die Kosten dafür als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Es gibt keine allgemeingültige Liste für sämtliche außergewöhnlichen Belastungen, es ist im Grunde immer vom Einzelfall abhängig.



Hier mal ein paar "klassische" Beispiele

  • Krankheitskosten sofern die Aufwendungen medizinisch notwendig sind
  • Pflegekosten und Pflegeheimkosten für die eigenen Eltern
  • Unterhaltskosten für Angehörige
  • Beerdigungskosten
  • Augenoperationen, die eine Fehlsichtigkeit korrigieren
  • Kosten für künstliche Befruchtungen
  • Wohnungsumbau aufgrund einer Behinderung
  • Wiederbeschaffungskosten nach einem unabwendbares Ereignis (Feuer, Flut)

Steuerermäßigungen gem §35a EStG:



Hier gibt es Möglichkeiten um 20% der Lohnkosten steuerlich geltend zu machen. Wichtig ist das die Tätigkeiten im Haushalt von dir ausgeführt werden.

  • haushaltsnahe Dienstleistungen durch einen bei mir angestellten Minijobber
  • haushaltsnahe Dienstleistungen der nicht Minijobber ist
  • Handwerkerleistungen

Darüber hinaus gibt es noch die Steuerermäßigungen gem. §35c EStG für energetisches Bauen seit 2020. 

Die es für Gebäude, die älter als 10 Jahre sind, für energetisches Baumaßnahmen gibt. 

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*seufz*

Erstmal muss man sagen: Es gibt noch immer eine Wehrpflicht, diese wurde nie abgeschafft. Sie ist lediglich ausgesetzt.

Ob sie wieder kommt?

Unwahrscheinlich, weder hat die BW die Infrastruktur noch das Personal dies zu bewerkstelligen. Selbst wenn man die Wehrpflicht wieder einsetzen würde, würde es Jahre dauern bis die fehlende Infrastrukturen (Es fehlen nicht nur Kasernen die geschlossen wurden, sondern auch Gebäude die umfunktioniert worden sind) und auch die Personalstruktur so angepasst ist das eine allgemeine Wehrpflicht wieder so durchgeführt werden kann wie es vor der Aussetzung war. Und das hat der Verteidigungsminister auch ganz klar so bisher immer kommuniziert. Es gibt seitens der Ampel auch dahingehend grade gar keine Bestrebungen!

War die Aussetzung ein Fehler, im Grunde nicht aber das faule Ei das uns da ins Nest gelegt wurde war wie so vieles beim Unionspolitiker und Abschreiber Gutenberg nicht zu Ende gedacht und auch nur halbherzig umgesetzt. Es wurde wie so häufig nicht bedacht was kommt danach, aber Hauptsache man kommt ins Fernsehen...aber ich schweife ab

Das Einzige was bisher sicher ist, ist das die Union ein Grundsatzpapier verabschiedet hat. Mehr nicht! Welche Wirkung hat das? Keine! Was sagt das über die Union aus? Vieles.

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Bei einer GmbH ist eine Privatentnahme nicht so einfach möglich. Der Grund ist einfach das es einer GmbH an der privaten Sphäre fehlt. Vereinfacht gesagt: Das Betriebsvermögen der GmbH ist aus Sicht des Gesellschafters ein fremdes Vermögen.

Es ist somit nur möglich über eine Gewinnausschüttung möglich an dieses Vermögen zu gelangen.

Für diese Ausschüttung sind aber gewisse Regeln einzuhalten.

Versteuert wird diese Ausschüttung mit 25% Kapitalertragsteuer

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Ganz einfach

Die Stundenzahl x Stundenlohn

Stundezahl nach 20 Uhr x (Stundenlohn : 100 x 15)

Stundenzahl nach 24 Uhr x ( Stundenlohn : 4)

Zu prüfen ist wann die Pausen sind, sind diese frei wählbar steht es dir frei wann du diese nimmst. Sind diese zeitlich vorgeschrieben sind diese auch dann zu nehmen.

Pausen sind natürlich von der Arbeitszeit abzuziehen.

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