muss sie dann trotzdem für die Schäden aufkommen

Erst einmal schon. Sie kann aber natürlich gegen den Verantwortlichen eine zivilrechtliche Klage anstrengen und Schadensersatz verlangen.

Und um welche Versicherung handelt es sich überhaupt bei solch einem Fall

Das wäre eine Hausratsversicherung.

LG

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Von der Polizei kannst du theoretisch auch überhaupt keine Mitteilung bekommen. Einer Vorladung bedarf es nur, wenn die StA Strafbefehl beantragen oder Anklage erheben will (§ 163a I 1 StPO).

Im Regelfall, vor allem in einfachen Angelegenheiten, lädt die Polizei aber einmal den Beschuldigten vor oder fordert eine schriftliche Stellungnahme an. Wie lange dies dauert, ist unterschiedlich und lässt sich nicht pauschal beantworten. Je nach Delikt, zuständiger Ermittlungsbehörde und aktueller Arbeitslast kann es von einigen Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, bis der Beschuldigte vom Verfahren erfährt.

Wenn du aber bereits weißt, dass gegen dich ermittelt wird, kannst du darum bitten, dass du im Falle einer Einstellung einen entsprechenden Bescheid erhältst (§ 170 II 2 Hs. 2 StPO), so bekommst du in jedem Fall den weiteren Gang des Verfahrens mit.

LG

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Du bist aktuell die gesetzliche Vertretung des Kindes? Auf welchem Wege hat sich denn das Inkassounternehmen gemeldet, also wird auf den Umstand der Minderjährigkeit bereits eingegangen?

Im Zweifel solltest du noch einmal explizit, d. h. schriftlich per Einwurf-Einschreiben, darauf hinweisen, dass der vermeintliche Vertragsschluss (den müsste das Unternehmen im Zweifel auch erst einmal nachweisen) unwirksam ist, da er mit einem beschränkt Geschäftsfähigen geschlossen wurde und du als Sorgeberechtigter diesem nicht zustimmst. Damit sollte sich die Thematik im Regelfall bereits erledigt haben.

Wenn sich das Inkassounternehmen querstellt, was leider ab und an vorkommt, so wende dich im Zweifel gerne an eine Beratungsstelle des Verbraucherzentrale e. V. deines Bundeslandes. Initial kostet dich das zwar auch erst einmal Geld, sofern du schriftlich vertreten wirst, fordert die VZ aber standardmäßig die Kosten hierfür vom Gegner zurück. Das Briefpapier der VZ hat oft noch einmal eine deutlich stärkere Wirkung.

LG

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ob das überhaupt so stimmt

Beschränkt geschäftsfähig bist du von deinem 7. (vollendeten) bis zu deinem 18. Lebensjahr (§§ 2, 106 BGB).

warum sich dies überschneidet?

Es überschneidet sich nichts, ich denke du verstehst das Wort vollenden nur falsch. Mit deinem 18. Geburtstag, hast du das 18. Lebensjahr vollendet.

LG

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Derzeit ist die Mindesnutzungsalter ab 12 Jahren

Dem ist nicht so. Gem. DSGVO ist das Mindestalter zur selbstständigen Registrierung auf einer Plattform bereits immer mindestens 16, gem. den AGB von gutefrage muss man indes voll geschäftsfähig sein, um sich hier registrieren zu dürfen. Wer nicht mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat, braucht das explizite Einverständnis seiner gesetzlichen Vertreter.

LG

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Generell darfst du das nicht. Ein Video erfüllt de facto immer die Schöpfungshöhe, du benötigst entsprechend die Einwilligung des Urhebers, um dieses weiterzuverbreiten. Bei Videos, in denen andere Menschen zu sehen sind, ist darüber hinaus im Zweifel auch die Einwilligung der Abgebildeten erforderlich (siehe § 22 KUG).

Eine Ausnahme kann im Zweifel bestehen, wenn die Nutzung durch das Zitat (§ 51 UrhG) gerechtfertigt ist. Der Grad zwischen legal und illegal ist hier aber sehr schmal, das Zitat muss notwendig sein, um sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen und das Gesamtwerk eine innere Verbindung zwischen dem zitierten Werk und den eigenen Gedanken aufweisen (vgl. OLG Köln, Urt. v. 13.12.2013 – 6 U 114/13 Rn. 34).

LG

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Deswegen muss ich jetzt zur Polizei wegen Betrugsversuch

Müssen tust du überhaupt nichts. Als Beschuldigter bist du nur auf Ladung der Staatsanwaltschaft zum Erscheinen verpflichtet (§ 163a III 1 StPO); eine Vorladung der Polizei ist erst einmal nur als höfliche Einladung zu verstehen.

Es ist im Übrigen auch dringlichst davon abzuraten, zur Vernehmung bei der Polizei zu erscheinen, insbesondere ohne Rücksprache mit einem Verteidiger und ohne Akteneinsicht zu haben. Sprich bitte mit deinen Sorgeberechtigten, wie ihr weiter vorgehen wollt. Zu der Sache einlassen kannst du dich im Zweifel immer noch schriftlich gegenüber der StA.

Mit welchen Konsequenzen sollte ich rechnen?

Deine Frage ist deutlich zu unkonkret, um hier irgendeine Einschätzung zu dem Fall abgeben zu können. Ohne genaue Schilderung des Sachverhalts lässt sich nicht sagen, welches Strafmaß im Falle einer Verurteilung realistisch wäre; allein anhand der Details aus deiner Frage lässt sich noch nicht einmal sagen, ob es realistisch zu einer Anklage kommen wird.

LG

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Fristbeginn ist der 25.04. um 0:00 Uhr (§ 187 I BGB), Fristende ist der 24.05. um 24:00 Uhr (§§ 188 i. V. m. 191 BGB).

LG

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Was genau hast du denn gegenüber Poco gesagt? Hast du explizit auf den Mangel hingewiesen und Nacherfüllung verlangt?

Ich verstehe zwar nicht viel von Möbeln, würde aber rein anhand des Fotos nicht davon ausgehen, dass diese Beschädigung ungewöhnlich ist bzw. der Annahme, dass der Mangel bereits bei Gefahrenübergang bestand, widerspricht. Im Streitfall müsste Poco hier das Gegenteil beweisen (vgl. Grüneberg/Weidenkaff § 477 Rn. 9).

Sofern du noch nicht explizit die Nacherfüllung verlangt hast, würde ich das noch einmal tun. Wenn Poco sich hier weiterhin querstellt, wende dich gerne an die nächste Verbraucherzentrale und mache einen Termin in der Abteilung allgemeines Verbraucherrecht / kollektiver Rechtsschutz aus. Das Briefpapier der VZ hat bei Unternehmen oft eine für den Verbraucher sehr positive Wirkung und die VZ verlangt standardmäßig auch, dass das Unternehmen dir die Beratungsgebühr zurückerstattet.

LG

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Es gibt leider nicht genügend Canon-Informationen, um diese Frage abschließend beantworten zu können. Ich persönlich würde aber davon ausgehen, dass Lanthaniten länger leben als El-Aurianer.

Bei beiden Spezies ist nicht genau bekannt, wie alt diese werden können. Zu Lanthaniten wurde aber bereits geäußert, dass diese „fast ewig“ leben können (vgl. SNW 2x01 Der durchbrochene Kreis). Bezüglich den El-Aurianern ist bekannt, dass diese ≥ 700 Jahre alt werden können (vgl. TNG 6x07 Erwachsene Kinder).

Rein von der Wortwahl würde ich wie gesagt den Lanthaniten die höhere Lebenserwartung zusprechen. Da die El-Aurianer vor dem Angriff durch die Borg auf einem einzigen Planeten gelebt haben (vgl. DS9 2x11 Rivalen) würde ich auch davon ausgehen, dass diese durchaus an Altersschwäche sterben können.

LG

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Was nicht gegen die Richtlinien von gutefrage oder geltendes Recht verstößt, wird auch nicht gelöscht. Mit der Registrierung hast du gutefrage eine zeitlich uneingeschränkte Nutzungslizenz für sämtliche deiner verfassten Beiträge ausgestellt – AGB sollte man auch tatsächlich lesen, bevor man bestätigt dies getan zu haben...

Du kannst aber beim Team (team@gutefrage.net) darum bitten, dass ein Beitrag von dir anonymisiert wird. Der entsprechende Beitrag wäre dann nicht mehr über dein Profil zu finden, anstelle deines Nutzernamens würde "verreister Nutzer" angezeigt und dein Profilbild durch ein Standard-Profilbild ersetzt werden. Hierfür reicht eine formlose Mail aus, in der du dein Anliegen kurz schilderst.

LG

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Ist das Hausfriedensbruch und wenn ja was würde es für eine Strafe für mich geben?

Hey,

(W/13)

Oft wenn meine Freundin und ich uns treffen gehen wir auf das Dach von einem Hochhaus um etwas zu chillen und den Kopf frei zu bekommen.

Dieses Haus ist ziemlich verwahrlost sag ich mal die Eingangstür ist nie abgeschlossen da sie kaputt ist und überall liegt Müll herum. Auch das ehemalige Treppen Haus was man benutzen soll wenn es brennt steht immer offen und man kann einfach rein gehen.

Die Kellertür ist auch immer offen und das Licht ist dauerhaft an (zumindest hab ich noch nie gesehen das es mal aus war) und das ganze Treppenhaus stinkt nach Zigaretten.

Das andere Treppen Haus das man ja eigentlich benutzten soll wenn es brennt führt direkt auf das Dach (den Weg nehmen wir auch immer) und nicht selten springt mal jemand runter um sich das Leben zu nehmen. Auch sonst stinkt das ganze Treppenhaus nach Pisse, Alkohol, Drogen usw. Ab dem 9 Stock ungefähr wird es richtig schlimm überall liegen Zigaretten, spritzen, Pisse und scheiße rum.

Ich und meine Freundin gehen da nur am Tag hin da sich dann keiner von den Drogen Junkies im Treppenhaus aufhält, aber am Abend würd es wohl richtig schlimm da.

Irgendwie macht es mich teilweise etwas traurig zu sehen wie viele kleine Kinder in dem Haus leben und ich will nicht wissen wie viele von den schon mal mitbekommen haben wie sich jemand das Leben nimmt.

(Und nein wir machen normalerweise nichts kaputt)

Danke schon mal im voraus :)

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Ist das Hausfriedensbruch

Ja. Es handelt sich um befriedetes Besitztum (vgl. Fischer StGB Rn. 8), in das ihr durch die Öffnung der Tür eindringt. Ob das Türschloss funktioniert oder nicht ist egal, die Abgrenzung durch eine Tür ist bereits ausreichend (vgl. OLG Frankfurt NJW 06, 1746 m. w. N.).

was würde es für eine Strafe für mich geben?

Da du noch nicht strafmündig bist, würde allenfalls eine Mitteilung ans Jugendamt erfolgen. Zumal Hausfriedensbruch sowieso ein Antragsdelikt ist, d. h. ohne das Explizite Verlangen des Grundstückseigentümers, kräht hier erst einmal kein Hahn nach.

LG

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weswegen wir diese ja nicht verwenden können, oder?

Korrekt. Einen gesetzlich erlaubten Nutzen sehe ich hier nicht gegeben, insofern benötigt ihr die Zustimmung des Urhebers (= Lizenz) um dessen Werk verwenden zu dürfen.

wie zum Beispiel pexels finde ich aber nichts zu den Rechten bezüglich kommerziellen Zwecken

Seiten wie Pexels, Pixabay oder Wikimedia Commons teilen Bilder unter einer freien Lizenz, wie etwas GNU oder Creative Commons. Die jeweiligen Lizenzbedingungen sind einzuhalten, meist ist dies schlicht die Nennung des Urhebers und der Lizenz (eine Angabe im Impressum der Zeitschrift ist ausreichend). Welche Bedingungen dies konkret sind, ist natürlich im Einzelfall zu prüfen, bei Pexels findest du die Lizenz bspw. unter folgendem Link:

https://www.pexels.com/de-DE/lizenz/

LG

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Nein, selbstverständlich nicht. Star Wars ist Fantasy im Weltraum und spielt in einer fiktiven Galaxie, Star Trek und Star Gate sind Science-Fiction; Star Gate spielt in der ersten Hälfte des 20. Jahrhundert, Star Trek ebenfalls in der realen Welt, aber zwischen dem 22. und 32. Jahrhundert (je nach Serie / Film).

LG

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Ja. Der Angriffswurf bestimmt, ob der Angriff trifft; wenn dieser Erfolg hat, wird mit dem Trefferwürfel nur noch bestimmt, wie viel Schaden der Angriff anrichtet, also konkret, wie viele TP dem Ziel des Angriffs abgezogen werden.

Zu der Mechanik selbst gibt es nicht viel mehr zu sagen. Als DM kann man das Ganze aber natürlich durchaus etwas spannender gestalten, insbesondere wenn man ohne Minis spielt. Trifft ein Angriff mit einem Dolch, beim Schadenswurf erwürfelt man aber nur ein 1, so könnte man bspw. etwas sagen, wie "Du trifft den Goblin gerade so, rutscht aber aber und schaffst es nur, ihm mit deiner Klinge einen Schnitt über die Wange zuzufügen".

LG

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Ein Brief (< 500 g) nach Frankreich kostet aktuell € 3,70. Du musst also entsprechend alle Briefmarken aufkleben – nicht umsonst hat man dir diese auch genau in dieser Stückelung ausgegeben.

LG

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