Meinung des Tages: „In allen 34 Punkten für schuldig befunden“ – wie bewertet Ihr das gegen Trump gefällte Urteil und sollte er weiterhin kandidieren (dürfen)?

Es ist ein historisches Ereignis: Noch nie in der US-amerikanischen Geschichte wurde ein Ex-Präsident wegen einer Straftat verurteilt – bis jetzt. Der umstrittene Ex-Präsident Donald Trump wurde in allen Punkten wegen der Verschleierung von Schweigegeld schuldig gesprochen.

Darum ging es im Prozess

Vorgeworfen wurde dem ehemaligen Präsidenten, dass er durch die Zahlung von 130.000 Dollar Schweigegeld im Jahr 2016 seinen Erfolg bei der Präsidentschaftswahl „verbessern“ wollte. Gehen sollte das Geld an eine Pornodarstellerin, die über ihre (angebliche) sexuelle Begegnung mit Trump auspacken wollte. Vorgeworfen wird dem ehemaligen Präsidenten nun, den Geldfluss unrechtmäßig verbucht zu haben.

Die zwölfköpfige Jury aus New York benötigte nur zwei Tage, bis sie ihr Urteil gefällt hatten – schuldig in allen Punkten. In insgesamt 34 Fällen hat die Jury Trump für die Verschleierung von Schweigegeldzahlungen verurteilt.

Trumps Reaktion

Als Schande und Schauprozess von einem korrupten Richter verurteile der Ex-Präsident die Geschehnisse und das Urteil gegen sich selbst. Er sei sich sicher, dass im November, bei den Wahlen, erst das wahrhaftige Urteil gefällt werden würde. Für Trump steht fest: Er selbst ist ein unschuldiger Mann.

Durch seine Anwälte wurde bereits angekündigt, dass sie in Berufung gehen werden. Dem ehemaligen Präsidenten könnte aufgrund des Urteils nun eine (höhere) Geld- oder sogar eine mehrjährige Freiheitsstrafe drohen. Letztere könnte vermutlich zur Bewährung ausgesetzt werden, da es sich bei allen Straftaten um welche aus der niedrigsten Kategorie im Bundesstaat New York handelt.

Trump kann weiterhin kandidieren

Es hört sich schon beinahe skurril an, dennoch ist es wahr: Sogar im Falle einer Haftstrafe könnte Trump aus dem Gefängnis heraus kandidieren.

Tatsächlich listet Artikel 2 der US-Verfassung nämlich nur drei Voraussetzungen auf, welche erfüllt werden müssen, um zum Präsidenten der Vereinigten Staaten gewählt werden zu können. Dabei muss die Person erstens in den USA geboren, zweitens mindestens 35 Jahre als sein und drittens mindestens 14 Jahre ihren Wohnsitz in den USA gehabt haben. Bereits 1992 kandidierte Lyndon LaRouche, der zu diesem Zeitpunkt im Gefängnis saß.

Zwei Ausnahmen gibt es allerdings: Niemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, darf „an einem Aufstand oder Aufruhr“ gegen die Verfassung der Vereinigten Staaten „teilgenommen oder ihre Feinde unterstützt oder begünstigt“ haben. Obwohl nun vielen vermutlich direkt der Sturm auf das Kapitol vom 06. Januar 2021 einfallen dürfte, ist in keinem der Anklagepunkte der zum Teil noch ausstehenden Prozesse die Rede von einem „Aufstand“.

Neben dem aktuellen Urteil warten noch drei weitere strafrechtliche Fälle, in denen Trump angeklagt ist. In Miami dreht sich ein Prozess um die „unrechtmäßige Aufbewahrung geheimer Dokumente“, in Washington wird Trump „versuchte Wahlbeeinflussung“ vorgeworfen. In Georgia läuft dann das dritte Verfahren: Vorgeworfen wird Trump der Versuch, das dortige Wahlergebnis zu kippen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr das Urteil gegen den ehemaligen US-Präsidenten?
  • Denkt Ihr, dass es Auswirkungen auf seine derzeitige Kandidatur haben wird?
  • Sollte er weiterhin antreten (dürfen)?
  • Sollten vorbestrafte Kandidaten bei einer Präsidentschaftswahl grundsätzlich ausgeschlossen werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/ausland/amerika/trump-urteil-106.htmlhttps://www.stern.de/politik/ausland/donald-trump--die-reaktionen-auf-das-urteil-im-schweigegeld-prozess-34756928.htmlhttps://www.zeit.de/politik/ausland/2024-05/trump-urteil-schweigegeldprozess-faq-kandidaturhttps://www.rnd.de/politik/us-wahl-2024-kann-donald-trump-aus-dem-gefaengnis-praesident-werden-RHAGGXELWBCWRB7SB6K7S4KHII.htmlhttps://usa.usembassy.de/etexts/gov/gov-constitutiond.pdf

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Ich denke nicht, dass er weiter kandidieren sollte, denn ... 61%
Ich finde, er sollte weiter kandidieren, weil ... 28%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Geschichte, Amerika, USA, Recht, Gericht, Gefängnis, Gerichtsurteil, Gesellschaft, Präsident, Richter, Urteil, US-Präsident, Wahlen, Kandidaten, Verurteilung, Aufstand, Demokraten, Jury, Präsidentschaftswahlen, Republikaner, Trump, US-Wahl, Donald Trump, Joe Biden, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Scholz will Mindestlohn auf 15 Euro anheben – haltet Ihr das für sinnvoll?

Eigentlich sollte der Mindestlohn im kommenden Jahr auf 12,82 Euro pro Stunde steigen. Jetzt allerdings spricht Scholz sich für eine verhältnismäßig massive Anhebung aus. Nämlich erst auf 14 und dann auf 15 Euro. Doch für diese Forderung erntet er auch viel Kritik – zurecht?

Arbeitnehmer, Arbeitgeber und die Mindestlohnkommission

Die Positionen der beiden erstgenannten Instanzen lassen sich erahnen – sie sind nicht immer einer Meinung. Vor der letzten Empfehlung bezüglich des Mindestlohns gab es bereits ein Zerwürfnis. Die Gewerkschaftsvertreter forderten eine Anhebung auf 13,50 Euro, wohingegen die Arbeitgeber sich gegen eine Erhöhung aussprachen und letztlich zumindest auf einen Anstieg gemäß der Tariflöhne beharrten. Die Kommissionsvorsitzende votierte für diesen Vorschlag der Arbeitgeberseite und gab damit den entscheidenden Ausschlag. 

Im Herbst 2022 hatte Olaf Scholz ohne Einbeziehung der Mindestlohnkommission den Mindestlohn auf 12 Euro angehoben. Er sprach von einer einmaligen Aktion – unter anderem deshalb wird er nun stark kritisiert.

Meinungen aus der Politik

Die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann erklärte, Scholz würde „den nächsten Wortbruch“ vorbereiten. Connemann, die auch Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion ist, findet, dass Scholz sich „an die Spitze des politischen Überbietungswettbewerbs“ setzte.

Gegen einen politischen Eingriff in die Unabhängigkeit der Mindestlohnkommission sprachen sich außerdem die Liberalen (FDP) aus.

Zustimmung hingegen gibt es von Seiten der Grünen, Linken und auch von der Gewerkschaft Ver.di. Katrin Göring-Eckardt fordert: Eine Erhöhung auf 14 Euro sei noch dieses Jahr nötig, sodass alle mit ihrem Einkommen auskommen können. Nächstes Jahr soll ihrer Auffassung nach dann der Lohn auf 15 Euro angehoben werden.

Der Mindestlohn in Deutschland im Vergleich zum Mindestlohn anderer Länder

Mit der von Scholz geforderten Anhebung wäre Deutschland im Vergleich zu anderen Staaten ein Spitzenreiter.

Zum Vergleich: In Bulgarien haben etwa Arbeiter auf einer Baustelle einen Mindestanspruch von 2,85 Euro in der Stunde.
In Ungarn wird der Lohn in Forint bezahlt. Umgerechnet handelt es sich um mindestens 4,02 Euro.
Auch Portugal und Spanien liegen mit 4,85, bzw. 6,87 Euro weit unter den Mindestlohn, den es bereits aktuell in Deutschland gibt.
Einen deutlichen Ansprung gibt es, wenn man nach Frankreich blickt: Die Lohnuntergrenze pro Stunde beträgt hier 11,65 Euro.
Belgien kommt nah an den derzeitigen Mindestlohn in Deutschland: Hier verdient man mindestens 12,09 Euro in der Stunde.
Aktuell liegt Deutschland mit 12,41 Euro auf dem zweiten Platz. Übertrumpft wird der Mindestlohn aktuell nur von Luxemburg, wo Arbeitnehmer mindestens 14,86 Euro die Stunde verdienen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte die Politik derart in die Regelung des Mindestlohns eingreifen?
  • Wären 15 Euro pro Stunde angemessen oder doch eher zu viel, bzw. zu wenig
  • Was für Folgen könnte es für Deutschland haben, wenn das Land in Sachen Mindestlohn zum Spitzenreiter wird?
  • Könnte dies ein wichtiger Schritt sein, um etwa dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken?
  • Welche Konsequenzen seht Ihr auch für die Arbeitgeber, würde eine solche Forderung umgesetzt werden? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten! Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/mindestlohn-olaf-scholz-fordert-anhebung-auf-15-euro-a-1e25c3a4-b5e4-4c0f-9a19-37f52954ed9d
https://www.spiegel.de/wirtschaft/deutlicher-reallohnverlust-dgb-gibt-protest-gegen-mindestlohn-empfehlung-zu-protokoll-a-dc6edbed-f603-4267-a9f3-3708c23c45ae
https://www.stern.de/politik/deutschland/mindestlohn-im-europa-vergleich-nach-scholz--forderung-von-15-euro_34710564-34710124.html

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Ich fände 15 Euro Mindestlohn gut, weil ... 52%
Ich fände 15 Euro Mindestlohn schlecht, denn ... 33%
Ich habe eine andere Meinung dazu und zwar ... 15%
Arbeit, Beruf, Finanzen, Inflation, Steuern, Miete, Job, Geld, Gehalt, Wirtschaft, Lebensmittel, Deutschland, Politik, Alltag, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Armut, Einkommen, Die Grünen, Mindestlohn, SPD, Union, ver.di, Währung, Wohlstand, Inflationsrate, Bürgergeld, Olaf Scholz, Meinung des Tages
Sollten Energydrinks erst ab 18 gekauft werden dürfen?

Energydrinks enthalten vor allem Zucker und Koffein, aber können auch Taurin, Glucuronolacton und Inosit enthalten, die ebenfalls als Wachmacher gelten. Vor allem Kinder und jugendliche konsumieren gerne süße Lebensmittel und fühlen sich zudem vom coolen Image der Energydrinks angesprochen.

Gerade für Kinder und Jugendliche ist Koffein in Energydrinks nicht unproblematisch:

Bei Kindern wirken wegen des niedrigeren Körpergewichts als bei Erwachsenen bereits deutlich niedrigere Koffeinmengen spürbar anregend. Eine zu hohe Koffeindosis kann dann umgekehrt zu Konzentrationsschwierigkeiten und Verhaltensstörungen wie Nervosität, Gereiztheit oder gar Angstzuständen führen.

Vorsicht bei Koffein für Kinder und Jugendliche - DLR-RLP

Auch Koffein, das in Kaffee, Tee, Energy-Drinks und Schokolade enthalten ist, kann Herzrasen verursachen. Es wirkt als Stimulans auf das Nervensystem und kann die Herzfrequenz vorübergehend erhöhen.

Angst, Stress, Koffein: Wenn Herzrasen zur Gefahr wird! - SAT.1

Insgesamt führt der Konsum zur körperlichen und aber auch zur psychischen Abhängigkeit zum Koffein. Wird der Koffeinkonsum unterbunden, so treten gewisse Entzugserscheinungen auf. Die Dauer dieser Erscheinungen ist oftmals sehr kurz. In der Regel wirken sie sich zwei bis neun Tage auf den Menschen aus.

Sucht/Entzug - Universitätsklinikum des Saarlandes

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Meinung des Tages: Start der „Verfassungsviertelstunde“ – wie bewertet Ihr das Projekt, das nächstes Schuljahr in Bayern starten soll?

Die politische Stimmung in Deutschland wird immer angespannter. Aber wie sieht es an den Schulen aus? In Bayern soll ab kommendem Schuljahr die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ starten. Einmal pro Woche sollen sich die Schüler in Bayern dann mit der Verfassung und dem Grundgesetz befassen.

Dort soll die "Verfassungsviertelstunde" eingeführt werden

Noch wollte sich das Kultusministerium zwar nicht zu den Plänen äußern, nach Angaben aus Regierungskreisen soll allerdings nach den Sommerferien zum Schuljahr 2024/25 die „Verfassungsviertelstunde“ verpflichtend eingeführt werden. Dies soll alle öffentlichen sowie privaten Grund-, Mittel-, Förder-, Real-, Wirtschafs-, Fach- und Berufsoberschulen sowie Gymnasien und alle weiteren beruflichen Schularten betreffen. Entstehen soll ein „dauerhaftes Format der politischen Bildung an Bayerns Schulen“.

Neues Format nur in ausgewählten Stufen

Geplant ist allerdings weiterhin, dass die „Verfassungsviertelstunde“ nur in bestimmten Jahrgangsstufen angeboten wird. In den Grundschulen soll das in zwei Jahrgangsstufen stattfinden, bei allen weiterführenden Schulen in je einer Stufe der Unter-, Mittel- und Oberstufe. An der BOS ist geplant, die „Verfassungsviertelstunde“ in der Vorklasse einzuführen. Dies gilt auch für die FOS, hier allerdings soll dies auch in der elften Jahrgansstufe angeboten werden. In allen anderen beruflichen Schulen ist vorgesehen, das Format in den Jahrgangsstufen der Sekundarstufe zwei einzuführen.

Stattfinden soll die „Verfassungsviertelstunde“ während der regulären Unterrichtszeit. Dabei soll im besten Fall das jeweilige Thema mit den Unterrichtsinhalten verknüpft werden.

Kontroverse Reaktionen bezüglich des Vorhabens

Martin Böhm (AfD) findet, dass die geplante „Verfassungsviertelstunde“ schwierig werden könnte. Er begründet diese Aussage damit, dass seiner Meinung nach vielen Schülern ein persönlicher Zugang zum Thema fehlen würde, etwa, weil sprachliche Voraussetzungen fehlen würden. Außerdem verlangt Böhm, dass Kinder nicht nur über ihre eigenen Rechte, sondern auch über ihre Pflichten belehrt werden müssten.

Katharina Schulze (Die Grünen) fordert noch mehr politische Bildung. Politik und Gesellschaft erst ab der neunten oder zehnten Klasse zu unterrichten hält sie für zu spät. Schulze plädiert für eine Unterrichtsstunde zur Werteerziehung – für alle Jahrgangsstufen und Schularten.

Lehrerverbände sehen die Idee der „Verfassungsviertelstunde“ ebenfalls kritisch. Da noch immer ein massiver Lehrermangel herrscht fürchten sie, dass sie dieser Aufgabe nicht gerecht werden können.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was haltet Ihr von der „Verfassungsviertelstunde“?
  • Ab welchem Alter, bzw. welcher Jahrgangsstufe sollten Kinder politisch gebildet werden?
  • Sollte an Schulen allgemein ein wesentlich größerer Fokus auf Politik als Unterrichtsfach gelegt werden?
  • Welche Vor- und Nachteile seht ihr in einer solchen „Verfassungsviertelstunde“?
  • Wie habt Ihr den Umgang mit dem Grundgesetz und politischen Situationen in Eurer eigenen Schulzeit wahrgenommen? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/verfassungsviertelstunde-start-zum-naechsten-schuljahr-geplant,Tvh3LrG
https://www.tagesschau.de/inland/regional/bayern/br-verfassungsviertelstunde-schon-naechstes-schuljahr-in-bayern-100.html

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Ich finde die "Verfassungsviertelstunde" gut, weil ... 70%
Ich halte nichts von der "Verfassungsviertelstunde", da ... 19%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 11%
Studium, Schule, Sprache, Allgemeinbildung, Bildung, Deutschland, Politik, Unterricht, Recht, Gesetz, Berufsoberschule, Berufsschule, Die Grünen, Extremismus, Fachoberschule, Grundgesetz, Grundschule, Gymnasium, Politiker, Realschule, Verfassung, weiterführende Schule, AfD, Mittelschule, Populismus, Schulzeit, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

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Ich finde die Entscheidung gut, da ... 68%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 27%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Transfrau wird von einem Frauen-Fitnessstudio abgewiesen – wie schätzt Ihr den Fall ein, der womöglich vor Gericht landen wird?

Frauen-Fitnessstudios sind keine Seltenheit mehr, man findet sie vermutlich an mehreren Stellen in den meisten größeren Städten. In Erlangen allerdings sorgte eines dieser Studios nun für Schlagzeilen. Eine als Mann geborene Frau wollte Mitglied in einem Studio werden. Die 28-jährige ist als Frau anerkannt, hat aber noch keine geschlechtsangleichende Operation gemacht. Das Fitnessstudio verwehrte ihr die Mitgliedschaft. Daraufhin wandte sie sich an die Antidiskriminierungsstelle. 

Das fordert die Antidiskriminierungsstelle 

Das Fitnessstudio erhielt von der oben genannten Institution eine dreiseitige Stellungnahme. Darin wird unter anderem erwähnt, dass die Frau, der die Mitgliedschaft verwehrt wurde, zivilrechtliche Schritte erwägt. Weiter plädiert die Antidiskriminierungsstelle für eine einvernehmliche Lösung. Der Vorschlag: Eine Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro soll das Studio aufgrund der erlittenen Persönlichkeitsverletzung zahlen. Es wird auch erwähnt, dass die Betroffene sogar auf Nutzung von Duschen und Umkleiden verzichtet. 

Reaktion des Fitnessstudios 

Das Studio erteilte der Aufforderung der Antidiskriminierungsstelle eine mehr als deutliche Absage. So erklärte etwa der Anwalt des Studios, dass wenn dann ein Gericht entscheiden müsse, ob überhaupt eine Diskriminierung vorliegen würde. Weiter sieht er nicht, dass es im Aufgabenbereich der Antidiskriminierungsstelle liegen würde, etwaige Entschädigungsansprüche geltend zu machen. In seinen Augen ist das lediglich eine Anmaßung judikativer Kompetenzen. 

(Reißerische) Schlagzeilen und Auseinandersetzungen auf X

Das von Julian Reichelt (Ex-Bild-Chefredakteur) verantwortete Portal „Nius“ griff den Fall auf. Die Überschrift lautete „Regierung will 1000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in die Dusche lassen will“.

Die Betreiberin des Studios äußerte sich ebenfalls. Sie argumentierte, dass sie Verständnis für die Situation der Frau habe, sie allerdings nur einen Trainingsraum, nur eine Umkleide und eine Dusche hätten. Weiter seien 20 Prozent der Mitglieder Musliminnen. Würden Sie die angeforderte Mitgliedschaft erlauben, würde es wirken, als ließe das Studio einen Mann dort trainieren. Auf X (ehemals Twitter) entbrannten viele Diskussionen zum Thema. 

Reaktion aus dem Bundesjustizministerium 

Auf Anfrage erklärte das Ministerium, dass Rechtsauffassung der Antidiskriminierungs-Stelle (ADS) für Gerichte oder andere Stellen nicht bindend sind. Sanktionen wie Bußgelder oder ähnliches dürften sie demnach nicht verhängen. Selbstverständlich seien Vorschläge für eine einvernehmliche Einigung möglich, aber eben nicht bindend. 

Weiter seien unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts erlaubt, wenn es einen sachlichen Grund gebe. So wurde erklärt, ein sachlicher Grund würde genau dann vorliegen, wenn eine unterschiedliche Behandlung dem „Bedürfnis nach Schutz der Intimsphäre oder der persönlichen Sicherheit Rechnung“ tragen würde. Dies sei unberührt vom Selbstbestimmungsgesetz. Vertragsfreiheit und Hausrecht, so stehe es ausdrücklich im Gesetztext, werden nicht berührt

Ataman von der ADS betonte wiederholt, dass ihre Stelle unabhängig sei und lediglich versuche, dass Fälle dieser Art gar nicht erst vor Gericht landen. Außerdem habe die Betroffene sich wiederholt dazu bereit erklärt, weder die Umkleideräume noch die Duschen im Fitnessstudio zu betreten. Ataman findet deshalb, dass das Argument des Hausrechts an dieser Stelle nicht wirklich gelte. 

Unsere Fragen an Euch: 

  • Wie bewertet Ihr diesen Fall? 
  • Sollte es zu einer Gerichtsverhandlung kommen? 
  • Sollte das ADS gegebenenfalls auch juristische Kompetenzen zugesprochen bekommen?  
  • Sollte das Hausrecht in derartigen Fällen ausgesetzt werden?
  • Könnt Ihr die Positionen der unterschiedlichen Seiten nachvollziehen?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Bitte beachtet auch bei einer Frage zu viel diskutierten Themen wie diesem unsere Netiquette. Wir freuen uns auf Eure Diskussionen auf Augenhöhe!

Quellen:

https://www.rnd.de/panorama/erlangen-fitnessstudio-weist-trasfrau-ab-fall-koennte-vor-gericht-gehen-3VRRIKBCNFK2LHTSAAUPR76WMQ.html
https://www.nius.de/politik/regierung-will-1000-euro-bussgeld-fuer-frauen-fitnessstudio-weil-es-einen-mann-nicht-in-dusche-lassen-will/7517c182-22a1-440f-bb22-fd8e05a17f8d
 

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Ich finde, das Studio ist im Recht, denn ... 84%
Ich finde, die Betroffene ist im Recht, weil ... 12%
Ich habe dazu eine andere Meinung und zwar ... 4%
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Meinung des Tages: Nach Rassismus-Parolen auf Sylt: Welche Konsequenzen wären Eurer Meinung nach angebracht?

Vor wenigen Tagen sorgte ein Video, in dem Partygäste auf Sylt ausländerfeindliche Parolen singen, bundesweit für Entsetzen. Inzwischen ermittelt u.a. der Staatsschutz...

Was ist passiert?

Am vergangenen Donnerstag wurde im Internet ein Video geteilt, das bundesweit für Aufsehen gesorgt und die sozialen Netzwerke am Wochenende klar dominiert hat. Zu sehen sind junge Erwachsene, die im Promiclub "Pony" auf der Ferieninsel Sylt ausgiebig zu Gigi D'Agostinos "L'amour toujours" feiern.

Ein paar der Feiernden singen die ausländerfeindliche Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!". Einer der Partygäste hebt zudem den rechten Arm zum Hitlergruß und formt mit seinen Fingern über dem Mund einen Hitlerbart. Bereits kurz nach Veröffentlichung im Internet schlug das Video hohe Wellen...

Erste Reaktionen

Sowohl auf X als auch auf Tik Tok entwickelte sich der Hashtag #sylt binnen weniger Stunden zum Spitzenreiter. Viele Nutzer reagierten entsetzt und verurteilten die stumpfen, fremdenfeindlichen Parolen zutiefst. Innenministerin Nancy Faeser und weitere Politiker zeigten sich ebenso schockiert. Die Innenministern fragte sich, welches hasserfüllte Klima diese Menschen dazu ermutige, derartige Parolen zu brüllen. Die Sylter Gemeinden betonten in einer gemeinsamen Erklärung die Weltoffenheit der beliebten Ferieninsel und bezeichneten die Parolen als "abstoßend und vollkommen inakzeptabel".

Der Betreiber des Clubs distanzierte sich ebenfalls und drohte mit rechtlichen Schritten. Ferner erteilte er den Personen lebenslanges Hausverbot. Kritik, dass seitens von Security nicht eingegriffen wurde, wies er mit Blick auf die Lautstärke der Musik jedoch zurück.

Konsequenzen für die Beteiligten

Nachdem die gefilmten Personen schnell identifiziert werden konnten, wurden die Klarnamen der Beteiligten von zahlreichen Internetnutzern in den sozialen Netzwerken veröffentlich und geteilt. Darüber hinaus wurden die Arbeitgeber der Beschuldigten gezielt angeschrieben und via Bewertungsplattformen negativ bewertet. Mittlerweile sollen drei der Personen ihren Job verloren haben.

Mögliche juristische Folgen

Der jüngste Vorfall auf Sylt war nicht der erste seiner Art: Bereits seit einiger Zeit erfreut sich der berühmte Hit von Gigi D'Agostino innerhalb rechtsextremer Kreise größter Beliebtheit. Der zur "Remigrationshymne" umfunktionierte Song wurde in den vergangenen Wochen immer wieder in Discos, auf Erntedank- und Volksfesten oder Fußballstadien gesungen. Seitdem häufen sich Nachahmungsfälle auf Plattformen wie Youtube und Tik Tok.

Da die Parole "Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!" nicht eindeutig ist, sind die juristischen Folgen aktuell unklar. So hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem Fall entschieden, dass die Parole "Ausländer raus" alleine nicht die Menschenwürde verletzt und von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Zentral für eine mögliche Verurteilung wegen Volksverhetzung sei vor allem der Kontext, in dem die Äußerung getätigt wurde. Der bekannte Medien-Anwalt Christian Solmecke, mit dem wir in der Vergangenheit schon ein Themenspecial durchgeführt haben, rechnet vor allem damit, dass der Veröffentlicher des Videos als auch der Mann, der den Hitlergruß imitiert hat, klar juristisch zur Rechenschaft gezogen werden können. Im letztgenannten Fall würde der Art. 86a greifen.

Für die gesungene Parole hält er eine erhebliche Geldstrafe für alle Beteiligten zudem für recht wahrscheinlich.

Bagetellisierung der Äußerungen

Neben viel Kritik gab es im Netz allerdings auch einige Stimmen, die das Verhalten der Feiernden beschwichtigen und auf den Alkoholeinfluss zurückführen wollten. Die Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung warnte davor, dass sich rassistische Äußerungen wie diese weiter in alle Milieus und Altersgruppen hineinfräse und von vielen bagatellisiert und salonfähig gemacht werden würden.

Unsere Fragen an Euch:

  • Welche Konsequenzen sollten für die Beteiligten folgen - ist die vermutete Geldstrafe ausreichend oder zu viel/zu wenig?
  • Findet Ihr es gerechtfertigt, dass Klarnamen veröffentlicht und die Arbeitgeber angeschrieben wurden?
  • Teilt Ihr die Sorge vor einer möglichen Bagatellisierung?
  • Was sollte gesellschaftlich getan werden, um die Salonfähigkeit solcher Äußerungen einzudämmen?
  • Wo endet Eurer Meinung nach die Meinungsfreiheit?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/sylt-handyvideo-rassismus-reaktionen-100.html

https://www.ndr.de/nachrichten/schleswig-holstein/Nazi-Parolen-auf-Sylt-Pony-Betreiber-erhalten-Morddrohungen,sylt1666.html

https://www.abendblatt.de/region/schleswig-holstein/sylt/article242405660/sylt-rechtsextremismus-nazis-skandal-party-pony-kampen-pfingsten-auslaender-raus-gigi-dagostino-nazis-2.html

https://www.die-anwalts-kanzlei.de/auslaender-raus-gigi-dagostino-strafbar/

https://www.youtube.com/watch?v=cMzj5VgntuE

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/sylt-lokal-video-rassistische-parolen-100.html

X (Twitter), Internet, Party, Deutschland, Politik, Recht, Gesetz, Ausländer, Ausländerfeindlichkeit, Cybermobbing, Diskriminierung, Ethik, Gesellschaft, Justiz, Meinungsfreiheit, Moral, Rassismus, Rechtsextremismus, Strafe, Strafrecht, Konsequenzen, Verurteilung, Volksverhetzung, TikTok, Meinung des Tages
Will Lindner die deutsche Bevölkerung verarmen?

Linder ist ein Feind der Arbeiterklasse. Er möchte für Systemrelevante Berufe, die Tag, Nacht, Wochenende und Feiertags hart dafür arbeiten das System am laufen zu halten, weiter verarmen, indem er eines der letzten Steuerprivilegien der kleinen Leute abschaffen will. Konkret hat er vor Schichtzulagen von hart arbeitenden, Systemrelevanten Berufen einzukassieren.

Dazu folgendes:

Laut Oxfam besaßen die 26 reichsten Menschen der Welt im Jahr 2018 genauso viel Vermögen wie die ärmsten 3,8 Milliarden Menschen auf der Welt.

In Deutschland sieht das so in etwa aus.

Die ärmere Hälfte der Bevölkerung (etwa 35 Mio. Personen) besaß mit 103 Milliarden Euro dagegen nur 1,4 % des Gesamtvermögens   [35] und damit weniger als    die zehn reichsten Deutschen im selben Jahr (113,7 Milliarden).
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Verm%C3%B6gensverteilung

Man weiß das alle Milliardäre während der Coronakrise im Schnitt einen Vermögenszuwachs von ca. 2 Mrd. US Dollar erwirtschaftet haben. Für die Reichen war Corana keine Krise sondern ein profitabler Segen mit dem sie ihre Vermögen vermehrt haben. Dort begann der ausufernde Betrug des Bourgeoisie, der mit radikalen neoliberalen Gedanken der zügelosen Marktmanipulation einher geht.

Es ist hier offensichtlich das die Preissteigerungen seitdem, (im Schnitt ca. 30 - 50% teurer alles wie vor Corona), wenn nicht gewollt und vorsätzlich erzeugt, dann zumindest radikal neoliberalistisch ausgenutzt um die Profite radikal zu steigern und eine neue Währungsinflation zu schaffen mit denen man die ärmsten 90% der Weltbevölkerung systematisch verarmen kann.

Angesichts dessen gibt es nur eine faire und gerechte Lösung. Nämlich das Haushaltsloch mit dem Großkapital der Superreichen zu füllen.

Weshalb sollen gerade wir, die Tag, Nacht, Wochenende und Feiertags arbeiten, um das System am laufen zu halten, beschnitten werden obwohl wir schon seit Jahren um immer mehr unseres kleinen Geldes betrogen und beraubt werden!?

Lindner ist ein Bückling der Superreichen. Er fordert stets die normalen Leute zu beschneiden und ihnen ihr rechtmäßigen Geld weg zu nehmen, während er gleichzeitig kein einziges Wort darüber verliert, dass die soziale Ungleichheit weiter wächst und Reiche immer reicher werden, während man die hart arbeitende, Normalverdienende Bevölkerung auspresst wie eine Zitrone.

Sorry aber wer wirklich ernsthaft in Betracht zieht Lindner zu wählen gehört entweder zum oberen, reichsten Prozent oder ist ein Masochist.

Nein! Lindner darf mit derartigen Forderungen nicht durchkommen. Lindner greift hier alle aggressiv an, die das Land am laufen halten!

Lindner und die FDP muss weg! Sie sind eine Gefahr für jeden hart arbeitenden Deutschen. Betreiben ausschließlich Politik für die Reichen und spucken von oben herab auf die kleine Leute.

Konkret werde ich aus Protest, wenn Lindner das durchbringt, mich weigern nochmal Schicht zu arbeiten. Ich bin dafür sogar bereit arbeitslos zu sein. Soll sich doch Lindner und die Superreichen am Wochende, Nachts usw in die Pflegeheime, Krankenhäuser usw stellen und die Systemrelevante Arbeit verrichten.

Fakt ist: Ich für meinen Teil mache das angesichts der hier von mir aufgezeigten Faktenlage nicht mit und werde aus Protest meine Arbeit nieder legen wenn er durch kommt damit! Ich rate allen Betroffenen das gleiche in diesem Fall zu tun.

Ihr müsst euch wehren dagegen wenn gefährliche Männer wie Lindner euch ausrauben wollen! Denn nichts anderes ist dieser Vorschlag. Ein Raubzug gegen die kleinen, hart arbeitenden Leute, die nach Lindners Vorstellung bald noch weniger Geld in der Tasche haben sollen als sie ohnehin schon haben.

https://www.merkur.de/politik/haushalt-deutschland-sparplaene-ueberstunden-steuerfrei-christian-lindner-fdp-fachkraeftemangel-kritik-93045742.html

Aber was will man von einem Mann erwarten, dessen Finanzministerium Superreichen interne Tipps gibt den Staat um Steuermilliarden zu betrügen!?

https://www.gutefrage.net/frage/hochverrat-im-deutschen-finanzministerium

Was sagt ihr dazu? Ist Lindner einfach nur maßlos Realitätsfremd, inkompetent und verrückt? Oder attackiert er hier die kleinen Leute vorsätzlich um die Bevölkerung zu verarmen und den Superreichen dabei zu helfen noch reicher zu werden?

Linder greift die Bevölkerung vorsätzlich an 73%
Lindner ist einfach nur inkompetent 27%
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