Hallo Zusammen,
heute habe ich mir die o.g. Frage gestellt.
Nehmen wir an eine zweispurige Autobahn wäre komplett frei und direkt neben einer Autobahn einfahrt (auch komplett frei) würde ein LKW einen anderen LKW überholen und beide Spuren würden somit besetzt sein.
Dürfte ich in so einer Situation rüber zum Einfädelungsstreifen wechseln und die beiden LKWs überholen (unter Einhaltung aller üblichen Regeln: keine Verkehrsbehinderung, nicht über die durchgezogene Linie etc.)? Also würde quasi am Beginn des Streifens rüber gehen und kurz vor Ende wieder auf die Autobahn auffahren, ohne niemanden zu gefährden.
Ich habe lange im Internet gesucht und nichts gefunden. Das einzige was ich herausbekommen habe, ist was im StVO steht:
STVO Paragraph 7a:
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Die o.g. Situation würde also dem nicht widersprechen, oder?