Meinung des Tages: Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt: Der Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft?

Fast zwei Monate dauerte die Verhandlung, in der es darum ging, ob die AfD tatsächlich als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden darf. Das Urteil ist eine Niederlage für die AfD, die mit der Berufungsklage gegen das Urteil der Vorinstanz somit gescheitert ist. Eine Revision ist nicht zugelassen.

Die Kategorien zur Einstufung

Es gibt drei Stufen zur Einordnung möglicher Fälle verfassungsfeindlicher Bestrebungen.

Die erste Stufe ist das Anlegen eines Prüffalls. Geprüft wird hier, ob es genügend Anhaltspunkte gibt, um eine Beobachtung durchzuführen. Zu diesem Zeitpunkt darf der Verfassungsschutz dann nur Informationen aus offen zugänglichen Quellen sammeln. Dazu gehören beispielsweise Zeitungsartikel, Internetauftritte oder auch Fernsehbeiträge.

Wenn aus diesem ersten Schritt die Erkenntnis gewonnen wird, dass es Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung gibt, wird der Fall hochgestuft zum „Verdachtsfall“. Die betreffende Gruppierung zählt nun als „Beobachtungsobjekt“.

Die letzte Stufe nennt sich „gesichert extremistische Bestrebung“. Der Verdacht ist zu diesem Zeitpunkt verfestigt, es gibt keinen Zweifel mehr, dass extremistische Bestrebungen vorliegen.

Folgen der Einstufungen

Durch eine Einstufung wird eine Gruppierung nicht verboten. Es handelt sich lediglich um eine Maßnahme des Verfassungsschutzes. Vereinsverbote kann nur das Bundesinnenministerium aussprechen.

Konkret bedeutet das in diesem Fall, dass das Gericht dem Verfassungsschutz Recht gegeben hat. Die Einstufung war zulässig und der Verfassungsschutz hat korrekt gehandelt. Es ist möglich, dass sie sich durch das Urteil bestärkt sehen, die AfD nun weiter hochzustufen. Schon vor einiger Zeit gab es einen Bericht darüber, dass der Verfassungsschutz an einem Gutachten zur Hochstufung des Status der AfD arbeiten könnte. Diese würde dann als „gesichert rechtsextrem“ kategorisiert werden.

Das Gericht hat bei der Entscheidung allerdings auch eine Einschränkung getätigt: Obwohl demokratiefeindliche Bestrebungen bei der AfD zu finden seien, so das Gericht, seien diese nicht so stark ausgeprägt, wie der Verfassungsschutz behauptet.

Wie die AfD nun vorgehen könnte

Wenig überraschend kündigte die Partei bereits an, diesen Rechtsstreit vor das nächst höhere Gericht zu bringen. AfD-Vize Peter Boehringer sah im Verfahren eine „ungenügende Sachverhaltsaufklärung“. Die AfD stellte nämlich während der Verhandlung zahlreiche Befangenheitsanträge gegen die Richter – diese wurden allesamt abgelehnt.

Obwohl eine Revision ausgeschlossen wurde, könnte die AfD nun gegen die Nichtzulassung eine Beschwerde innerhalb eines Monats einlegen. Die Beschwerde geht direkt an das OVG selbst, wenn dies die eigene Entscheidung allerdings nicht ändert, kann wiederum das Bundesverwaltungsgericht die Revision doch noch zulassen. Dazu müssen bestimmte Voraussetzungen existieren – würde eine Revision letztlich doch zugelassen werden, so würde dann das Bundesverwaltungsgericht wiederum das Urteil aus Münster prüfen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie bewertet Ihr die Entscheidung des Gerichts?
  • Sollte die AfD weiter hochgestuft werden?
  • Denkt Ihr, dass die Partei mit einem weiteren Antrag gegen das Urteil Erfolg haben könnte?
  • Wie wird sich diese Entscheidung auf die Europawahl auswirken?
  • Geht die AfD zu unkritisch mit klar rechtsextremistischen Personen / Aussagen innerhalb der Partei um? Inwieweit verstärkt
  • Schwächt die Entscheidung Euer Vertrauen in den Rechtsstaat und seine Organe?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-ovg-verdachtsfall-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/afd-verfassungsschutz-verdachtsfall-gerichtsurteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-oberverwaltungsgericht-urteil-100.html
https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-gutachten-extremistisch-skepsis-100.html

Bild zum Beitrag
Ich finde die Entscheidung gut, da ... 68%
Ich finde die Entscheidung nicht gut, weil ... 26%
Ich habe eine andere Meinung und zwar ... 5%
Europa, Geschichte, Deutschland, Regierung, Recht, Gesetz, Gericht, Antrag, Bundestag, Demokratie, Gerichtsverhandlung, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Revision, Urteil, Verfassung, Wahlen, Bundesverfassungsgericht, Europawahl, Verdacht, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Meinung des Tages: Islamistische Demos in Hamburg - wie kann und soll der Rechtsstaat auf derartige Tendenzen reagieren?

Vor wenigen Wochen erst sorgte eine Demonstration von Islamisten in Hamburg für Aufregung. Auch an diesem Wochenende gingen in der Hansestadt wieder zahlreiche Menschen auf die Straße. Hier stellt sich auch die Frage danach, wie sich der Staat gegen derartige Bestrebungen zur Wehr setzen kann...

Islamistische Demonstrationen in Hamburg

Ca. 2.300 - zumeist männliche - Demonstranten sind am vergangenen Wochenende dem erneuten Aufruf der islamistischen Gruppierung "Muslim Interaktiv" gefolgt und haben an einer Großdemonstration in Hamburg teilgenommen. Unter großer Polizeipräsenz versammelten sich die Teilnehmer in der Nähe des Hauptbahnhofs.

Als Reaktion auf eine Demo vor wenigen Wochen galten für die Protestierenden dieses Mal strenge Auflagen: Die Kundgebung durfte ausschließlich stationär und nicht als Demonstrationszug stattfinden. Zudem war es - wie bereits Ende April - verboten, zu Hass und Gewalt aufzurufen, das Existenzrecht Israels zu leugnen oder israelische Flaggen zu verbrennen. In Kontrast zur ersten Demo sollte es zwischen den Teilnehmern zudem keine Geschlechtertrennung geben.

Als gewichtigster Einschnitt dürfte allerdings das Verbot, ein Kalifat in Deutschland in Wort, Schrift oder Bild zu fordern, gewertet werden. Bei den Demos vom 27. April trugen zahlreiche Teilnehmer Plakete mit Schriftzügen wie "Kalifat ist die Lösung" oder "Deutschland = Wertediktatur", was in ganz Deutschland und parteiübergreifend für großes Entsetzen gesorgt hat.

Die Demonstration am Wochenende verlief weitgehend friedlich. Die Organisatoren rieten den Teilnehmern, sich nicht mit Vertretern der Presse zu unterhalten. Auf jeglichen mitgebrachten Plakaten waren dieses Mal Schriftzüge wie "Censored" oder "Verboten" zu lesen.

Die Reaktion der Innenministerin

Unmittelbar nach der ersten Demo Ende April forderten zahlreiche Politiker das Verbot einer weiteren Kundgebung sowie das Verbot der vom Verfassungsschutz beobachteten Gruppierung "Muslim Interaktiv". Diese ist vor allem auf Social-Media aktiv und erreicht mit ihren Inhalten via Tik Tok, Instagram und Facebook eine große Menge an zumeist jungen Menschen.

Innenministerin Nancy Faeser drohte mit allen Mitteln des Rechsstaats und verwies darauf, dass Menschen, die "lieber in einem Kalifat und damit in der Steinzeit leben [wollen], [...] gegen alles [verstoßen], wofür Deutschland steht." Weiter erwähnte sie, dass wir "unsere Verfassung mit den Mitteln unserer Verfassung" gegen derartige Forderungen und Strömungen vehement verteidigen würden.

Die Suche nach dem adäquaten Umgang

Justizminister Marco Buschmann erachtet die Forderungen nach einem Kalifat in Deutschland zwar als absurd, sieht darin jedoch nicht zwingend einen Fall für die Justiz. Laut Bundesverfassungsgericht muss eine absurde Meinung / Äußerung, die dem Grundgesetz sogar widerspricht, im Sinne des geistigen Meinungskampfes ertragen werden, sofern keine konkreten Anstalten zur Beseitigung der bestehenden Ordnung und Rechtsgüter vorliegen.

Ein Verbot von "Muslim Interaktiv" sei zudem nur zu bewerkstelligen, wenn die hohen rechtlichen Voraussetzung vollends erfüllt sind. Der Hamburger CDU-Bundestagsabgeordnete Christoph Ploß forderte ein schärferes Vorgehen gegen vergleichbare Gruppierungen und warf der Ampel-Regierung vor, den radikalen Islam tendenziell eher zu verharmlosen. Laut FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle müssten insbesondere Ausländer, deren Aufenthalt die freiheitlich-demokratische Grundordnung gefährde, konsequent ausgewiesen werden.

Eventuelle Abschiebungen täuschen allerdings über die Tatsache hinweg, dass ein Gros der Teilnehmer oder Redner wie der Lehramtsstudent Raheem Boateng deutsche Staatsbürger sind und demzufolge nicht ausgewiesen werden können. Vor allem die Gefahr von Social-Media für junge Muslime in Deutschland werde seitens der Politik darüber hinaus weiterhin nicht ernst genug genommen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Wie sollte sich der Rechtsstaat gegen derartige Tendenzen zur Wehr setzen?
  • Wie erklärt Ihr Euch die Anfälligkeit mancher Deutscher mit Migrationshintergrund für derartige Strömungen?
  • Welche (Bildungs-)politischen Maßnahmen wünscht Ihr Euch, damit junge Muslime vor radikalen Positionen wie diesen geschützt werden?
  • Welche Reaktion der Abgrenzung / Kritik wünscht Ihr Euch von gemäßigten Muslimen in Deutschland?
  • Würdet Ihr die Forderung nach einem Kalifat bereits als konkrete Gefahr für die bestehende Ordnung werten?
  • Sollten religiöse Inhalte in Apps wie Tik Tok / Instagram komplett ausgeblendet werden?

Wir freuen uns auf Eure Antworten.

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/islamisten-hamburg-demo-102.html

https://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/islamisten-demo-in-hamburg-hunderte-teilnehmer-a-538f2507-314e-48e0-be75-2a93fb631b7e

https://www.sueddeutsche.de/politik/hamburg-demo-kalifat-islamisten-muslim-interaktiv-faeser-1.6705485

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/deutschland/islamismus-tiktok-verfassungsschutz-radikalisierung-muslime-100.html

Religion, Islam, Politik, Demonstration, Abschiebung, Bildungspolitik, Demokratie, Gesellschaft, Grundgesetz, Islamismus, Justiz, Meinungsfreiheit, Muslime, Religionskritik, Salafismus, Verbot, Verfassung, Salafisten, Verfassungsschutz, Demonstrationsrecht, Meinung des Tages
China-Spionage Mitarbeiter AfD- Spitzenkandidat Krah?

Die Bild-Zeitung berichtet, dass der Mitarbeiter im Büro Krah MdEP von 2007 bis 2018 Zuträger und Quelle für den Landesverfassungsschutz in Sachsen war. Seit 2014 bestand zudem der Verdacht einer Agententätigkeit für China (Doppelspion), was zu einer Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz geführt habe. 2014 beginnt auch der Kontakt mit Krah, damals noch Mitglied der CDU, der Mitarbeiter selbst war damals Mitglied der SPD. 2015 und 2016 laufen operative Maßnahmen gegen den Mitarbeiter, 2016 wird er "konfrontativ befragt". Die Bild zitiert aus Akten einer Information der Parlamentarischen Kontrollkommission des Sächsischen Landtags, wo Vertreter aller Parteien vom Verfassungsschutz in geheimer Sitzung informiert wurden.

Erst 2019 stellt Krah den Mitarbeiter ein, nachdem er für die AfD ins EP eingezogen ist. Damals informiert der sächsische Verfassungsschutz das Bundesamt über die neue Tätigkeit und erfährt im Dezember 2019 von mehreren Telefonaten des Mitarbeiters mit der politischen Abteilung der Chinesischen Botschaft. Er wurde also überwacht, ohne dass der MdEP informiert oder gewarnt wurde. Insgesamt hat man also fast 5 Jahre zugewartet und erst kurz vor der Europawahl den Mitarbeiter des nun Spitzenkandidaten der AfD verhaftet. Kommt nur mir das seltsam vor? Immerhin hat auch der AfD-Abgeordnete als Verfassungsorgan Anrecht darauf vom Verfassungsschutz vor Spionage für eine ausländische Macht geschützt zu werden anstatt medienwirksam vorgeführt zu werden. Hans-Georg Maaßen, bis 2018 selbst Chef des Bundesamtes für Verfassungsschutz wird in den Medien zitiert mit

  "Wenn der Eindruck besteht, dass der Abgeordnete nicht ansprechbar ist oder er selbst nachrichtendienstlich verstrickt ist, würde man das Gespräch dann mit der Parteiführung, dem Parteivorsitzenden oder dem Fraktionsvorsitzenden führen, um sie darauf hinzuweisen.“

Dazu hat es wohl sehr kritische Diskussionen und Anmerkungen in dem Sächsichen Kontrollkommission gegeben haben. Mir kommt das alles sehr seltsam vor, wenn das dann alles kurz vor der Wahl, mitten im Wahlkampf so medienwirksam stattfindet wie derzeit.

Und Nein - ich habe nichts für die AfD übrig, aber viel für unser demokratisches System. Und ich mache mir Sorgen über die Rolle des Verfassungsschutzes in Deutschland der es nach Aussage des Chefs als seine Aufgabe ansieht, den Stimmenanteil der AfD zu reduzieren und sich öffentlich beklagt, dass er das nicht alleine kann

Europa, Recht, Bundestag, Demokratie, Partei, Spionage, Verfassung, Wahlen, AfD, Verfassungsschutz
Bleibt die gesamte AfD ein rechtsextremer Verdachtsfall?

Wenn wir uns lieb verhalten hätten, wären wir jetzt schon verurteilt", sagte der AfD-Vertreter in dem Prozess, Roman Reusch, vor Journalisten.

Worum geht es?

In Münster geht heute das Verfahren darum weiter, ob die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft werden könnte. Die Partei versucht, die Abläufe zu verschleppen - womöglich bis nach der Europawahl. 

Die AfD wehrt sich in drei Fällen gegen Einstufungen des Bundesamtes für Verfassungsschutzes. Neben der Einschätzung als rechtsextremer Verdachtsfall wird auch darüber verhandelt, ob die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative" (JA) ein Verdachtsfall ist. Hinzu kommen die Bewertungen des inzwischen aufgelösten sogenannten "Flügel" um den thüringischen Landeschef Björn Höcke, der zum Schluss sogar als "gesicherte rechtsextreme Bestrebung" bewertet wurde.

Dass die AfD auf Zeit spielt, hängt auch mit der Europawahl zusammen - man versucht, eine mögliche Entscheidung bis nach der Abstimmung im Juni hinauszuzögern. In der Partei wird befürchtet, dass eine mögliche Bestätigung als Verdachtsfall im Westen Stimmen kosten könne.

Die Taktik der AfD bestand in dem angelaufenen Berufungsverfahren in einer gewissen Verschleppung der Abläufe. So kündigten ihre Anwälte zunächst über 200 neue Beweisanträge an, inzwischen ist die Zahl laut Gericht auf 457 angewachsen. Außerdem gab es mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter des Senats - allesamt wurden diese als "rechtsmissbräuchlich" abgelehnt.

Denen im Osten ist es dagegen egal, was der Verfassungsschutz macht", sagt ein hochrangiger Funktionär eines westdeutschen Landesverbandes dagegen mit Blick auf die im Herbst stattfindenden Landtagswahlen im Osten. Im Gegensatz zur Europawahl befürchtet man im Osten keine Konsequenzen aus der Beobachtung der Partei.

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verdachtsfall-berufung-100.html

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/afd-verfassungsschutz-200.html

  • Wie wird das Gericht in Münster entscheiden?
  • Findet Ihr es gut, dass die AfD als Bundespartei seit 2022 als rechtsextremer Verdachtsfall gilt und somit mit geheimdienstlichen Methoden vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf?
Bild zum Beitrag
AfD soll weiterhin als rechtsextremer Verdachtsfall gelten. 71%
Richter sollen der Berufung der AfD stattgeben. 29%
Politik, Recht, Gericht, Berufung, Gerichtsverfahren, Gerichtsverhandlung, Justiz, Meinung, Münster, Partei, Rechtsextremismus, AfD, Pro und Contra, Verfassungsschutz, Gegen Rechts, Berufungsverfahren, Rechtsextreme Parteien
Meinung des Tages: AfD im Bundestag beschäftigt mehr als 100 Rechtsextreme - wie bewertet Ihr die Recherche des BR und Faesers Appell?

Recherchen des Bayerischen Rundfunks ergaben, dass für die AfD-Bundestagsfraktion mehr als 100 Personen aus dem rechtsextremen Spektrum arbeiten. Dazu zählen beispielsweise Aktivisten, die aus dem Umfeld der "Identitären Bewegung" stammen, Vordenker aus der "Neuen Rechten" und auch mehrere Neonazis. Faeser plädiert deshalb für strengere Regeln im Bundestag.

Recherche des Bayerischen Rundfunks

Dem BR liegen interne Namenslisten des Bundestags vor. Das Rechercheteam konnte zudem die Mitarbeiterverzeichnisse der AfD-Fraktion einsehen. Mehr als 500 Leute wurden dadurch identifiziert, die derzeit für die AfD-Bundestagsfraktion oder die Abgeordneten arbeiten.
Unter diesen Mitarbeitern befinden sich Personen, die bereits namentlich in diversen Verfassungsschutzberichten erwähnt werden. Einige von ihnen haben zudem hohe Ränge in etwaigen beobachteten Organisationen. Ebenfalls sind Personen dabei, die im Zusammenhang mit den sogenannten "Reichsbürger"-Gruppierungen stehen. Auch gibt es der Recherche zufolge Verbindungen zur rechtsextremem Preppergruppe "Endkampf".
Mehr als 50 Prozent der AfD-Abgeordneten beschäftigen offenbar Personen, die in Verbindungen mit Organisationen stehen, welche der Verfassungsschutz als rechtsextrem einstuft.

Kaum Äußerungen zu den Enthüllungen von Seiten der AfD

Es gab mehrere Anfragen an die Fraktion, die Abgeordneten und auch deren Mitarbeiter. Stellungnahmen blieben überwiegend aus, einige Abgeordnete stellten die Unabhängigkeit von Verfassungsschutzämtern infrage.
Die Fraktion selbst erläuterte, dass aufgrund des Datenschutzes und der Wahrung der Persönlichkeitsrechte keine weiteren Angaben gemacht würden. Gleichzeitig wurde die Einstufung eines Verfassungsschutzes als eine "reine Maßnahme dieser jeweiligen Behörde" ohne automatische Folge von Rechtswirkungen, bezeichnet.

Nancy Faeser für strengere Regeln im Bundestag

Die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hat nach dem Bericht des BR für schärfere Regeln bei der Beschäftigung von Abgeordneten- und Fraktionsmitarbeitern plädieren. Ihrer Aussage zufolge müsse die wehrhafte Demokratie alle Mechanismen nutzen, um sich vor Feinden zu schützen.

In diesem Falle könne allerdings nur das Parlament selbst aktiv werden. Aufgrund der Gewaltenteilung habe die Regierung in solchen Fällen keine handhabe.

Faeser verwies zudem darauf, dass in Regierung und Behörden ausschließlich Personen beschäftigt werden dürfen, die "fest auf dem Boden des Grundgesetzes agieren". Es sei deshalb notwendig, etwaige Einbindungen der AfD in rechtsextremistische Netzwerke genaustens zu prüfen.

Fraktionsübergreifende Reaktionen und Appelle

Britta Haßelmann (Die Grüne), appellierte für ein Ende der Banalisierung und Verharmlosung der AfD. Es sei nötig, dass Innere des Parlaments zu schützen.

Auch Christian Dürr (FDP) fordert, dass öffentlich diskutiert wird, welche Personen die AfD mit Steuerzahlergeld finanziert.

Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) wurde von der Union zum Handeln aufgerufen. Thorsten Frei (CDU) forderte sie zu einer umgehenden Reaktion auf, sofern sich der Pressebericht bewahrheiten sollte.

Bas selbst schlägt neue gesetzliche Regelungen zum Schutz des Parlaments vor. Allerdings warnt sie im selben Zuge auch vor überstürzten Aktionen. Es solle vermieden werden, dass Extremisten im Bundestag ein und aus gehen, dafür müsse aber über weitere Regelungen nachgedacht werden.

Kritik am Bericht durch die AfD

Obwohl viele Stellungnahmen ausblieben, äußerte sich der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion, Bernd Baumann, eindeutig. Journalisten gegenüber erklärte er, dass an den Vorwürfen nichts dran sei. In Münster läuft derzeit eine Gerichtsverhandlung zwischen der AfD und dem Verfassungsschutz. Für Baumann ist es kein Zufall, dass der Pressebericht an genau demselben Tag veröffentlicht wurde. Für ihn handelt es sich dabei um nebulöse Verdächtigungen. Zudem verwies er darauf, dass der Bundestag alle Mitarbeitenden von Abgeordneten überprüfen würde. Es bedarf eines Bundestagsausweises, um in Gebäuden des Bundestages zu arbeiten. Bevor dieser ausgestellt wird, wird eine Zuverlässigkeitsprüfung der Person durchgeführt, dafür werden Polizeidatenbanken genutzt. Bei begründeten Zweifeln wird der Antrag abgelehnt. Ebenso kann der Ausweis deshalb zu einem späteren Zeitpunkt eingezogen werden.

Unsere Fragen an Euch: Was denkt Ihr über die Recherche des BR? Sollten strengere Überprüfungen der Mitarbeiter gesetzlich geregelt werden? Sollte das Parlament selbst aktiv werden? Sollte genau offengelegt werden, wer mit Geldern des Steuerzahlers beschäftigt wird?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/reaktionen-rechtsextremisten-bundestag-100.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/br-recherche/afd-bundestag-rechtsextreme-mitarbeiter-100.html
https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/afd-bundestag-rechtsextreme-recherche-br-100.html

Bild zum Beitrag
Regierung, Recht, Bundestag, CDU, Demokratie, Die Grünen, Extremismus, FDP, Gehälter, Gerichtsverhandlung, Grundgesetz, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Rechtslage, Rechtsstaat, SPD, stellungnahme, Wahlen, CSU, AfD, Gewaltenteilung, Parlament, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Rechtskonservatismus, Meinung des Tages
Ex-Verfassungsschutzpräsident wird als Extremist vom Verfassungsschutz überwacht. Ist der Verfassungsschutz neutral oder Instrument der Regierung?

Hans-Georg Massen wurde von dem SPD Innenminister Schilly zum Leiter der "Projektgruppe Ausländer" ernannt. Als Spitzenbeamter arbeitete er für Schilly das Ausländer und Sicherheitsgesetz aus.

In der Regierung Merkel ernannte der CSU Innenminister Friedrichs Massen zum obersten Verfassungsschützer. 2018 verlor Maassen seinen Posten, weil er ebenso wie Polizei und Staatsanwaltschaften keine Hinweise auf eine "Hetzjagd" feststellen konnte. Die Erzählung von Hetzjagden wurden von Medien gestreut und führten zur delegetimierung eines Trauermarschs und Empörungsdemonstrationen.

Haldenwang stuft seinen ehemaligen Chef nun als "Extremisten" und "Delegetimierer des Staates" ein. Als Belege speichert der Verfassungsschutz z.B. positive Kommentare von "Reichsbürgern" und Videos mit Maassen die von "Reichsbürgern" geteilt wurden.

https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/verfassungsschutz-beobachtet-hans-georg-maassen/

Maassen bewertet den Vorgang als Angriff der Innenministerin Faser auf die freiheitlich demokratische Grundordnung.

Hat der Ex Grüne Schilly das Ausländer und Sicherheitsgesetz von einem Extremisten schreiben lassen? Ernannte Merkels Innenminister einen Extremisten zum Verfassungschutzchef? Oder instrumentalisiert Faeser den Verfassungsschutz um dem Verfassungs- und Migrationsexperten Maassen zu delegitimieren und durch Telefonüberwachung und Mitlesen des Schriftvethehrs zu überwachen um sich so Vorteile im Wahlkampf zu verschaffen?

Verfassungsschutz arbeitet unabhängig von der Regierung ? 70%
Die Regierung nutzt den Vfaschu um Kritiker auszugrenzen? 25%
Verfassungsschutz unter Maassen war neutral? 5%
Verfassungsschutz unter Haldenwang ist neutral? 0%
Demokratie, Extremismus, SPD, Verfassung, CDU/CSU, Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, WerteUnion
Ist eurer Ansicht nach die Einschätzung des Verfassungsschutzes bezüglich Rechtsextremismus bei der AfD korrekt?

Stand: 08.12.2023 

Der sächsische Verfassungsschutz hat den Landesverband der AfD als "gesichert rechtsextremistisch" eingestuft. Nach Thüringen und Sachsen-Anhalt ist es der dritte AfD-Landesverband mit einer solchen Bewertung.

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/verfassungsschutz-afd-sachsen-rechtsextremistisch-100.html

17.01.2024

Der Verfassungsschutz hat den Bundesverband der Jungen Alternative zeitweise als gesichert rechtsextreme Bestrebung eingestuft. Im Juni nahmen die Verfassungsschützer dies jedoch wegen eines Eilverfahrens der AfD und der JA vorläufig zurück und führen die JA seitdem wieder als Verdachtsfall.

Bei den Landesverbänden fallen die Einstufungen unterschiedlich aus. So wird etwa die JA in BrandenburgSachsen und Mecklenburg-Vorpommern als gesichert rechtsextrem eingestuft, in Nordrhein-Westfalen gilt sie als Verdachtsfall, in Bremen und Niedersachsen wird die Organisation bereits seit 2018 beziehungsweise 2020 als Beobachtungsobjekt geführt.

https://www.spiegel.de/politik/deutschland/junge-alternative-ja-kann-man-die-afd-jugendorganisation-verbieten-a-bf6a31ca-2c3b-4a9d-b578-902df5f954e5

04.10.2023

Der Bundesverfassungsschutz stuft Björn Höcke als gesichert rechtsextremistisch ein. Trotzdem gilt er seit dem Parteitag im Juni 2022 in Riesa als einflussreichster Politiker der AfD.

Björn Höcke ist Mitbegründer der AfD Thüringen. Der studierte Gymnasiallehrer wird vom Bundesverfassungsschutz als rechtsextremistisch eingestuft und gründete 2015 den „Flügel“. Seit 2014 ist Höcke Vorsitzender der AfD-Fraktion im Thüringer Landtag.

https://www.fr.de/politik/bjoern-hoecke-afd-thueringen-parteitag-2022-vorsitzender-rechtsextremismus-verfassungsschutz-fluegel-91612050.html

01.04.2020

Der AfD-"Flügel" ist für den Verfassungsschutz jetzt offiziell ein Beobachtungsfall. Der Zusammenschluss sei eine "erwiesen extremistische Bestrebung", seine Gründer Rechtsextremisten, sagte Behördenchef Haldenwang.

https://www.tagesschau.de/inland/afd-fluegel-verfassungsschutz-101.html

Ja, korrekte Einschätzung. 48%
Nein, AfD wurde vom VS absichtlich falsch deklariert. 28%
Nur teilweise korrekt: AfD ist eigentlich noch rechtsextremer. 24%
Nur teilweise korrekt: AfD ist weniger rechtsextrem. 0%
Nein, falsche Einschätzung: AfD ist gar nicht rechtsextrem. 0%
Recht, Gesetz, Demokratie, Partei, Rechtsextremismus, AfD, Verfassungsschutz, Björn Höcke
Hat sich eure Einstellung zur AfD geändert?

Als politisch hoch interessierte Person habe ich eine Frage an euch, die gerne ausführlich beantwortet werden darf :)

In den Medien bekannt ist nun die von corrective veröffentlichte Meldung von den "Remigrationsplänen" der AfD. Kurzfassung: AfD Vertreter, reiche und einflussreiche Geschäftsführer und bekannte Nazis haben sich in Potsdam getroffen und über ihre Pläne zur Abschiebung von Migranten und politisch Andersdenkenden gesprochen, unabhängig von deren Status (deutscher Staatsbürger, oder nicht).

Dass die AfD eine rechtsradikale Partei ist, sollte hinlänglich bekannt sein, nicht nur sind 3 Landesverbände gesichert rechtsextrem, auch die Bundesfraktion steht unter Beobachtung des Verfassungsschutzes, sowie weitere Landesfraktionen unter Beobachtung des jeweiligen Verfassungsschutzes der Länder.

Hat sich für euch etwas an eurer Meinung/ Haltung zur AfD geändert, seit Bekanntwerden dieses Geheimtreffens?

NEIN, ich habe vorher die AfD NICHT gewählt und auch jetzt NICHT! 44%
NEIN, ich wähle WEITERHIN die AfD, weil... 42%
Andere Antwort: 8%
JA ich trete nun verstärkt GEGEN die AfD auf und wähle sie nicht. 3%
JA, ich habe AfD gewählt und würde dies NICHT MEHR tun, weil... 1%
JA, ich mache mich STARK für ein PARTEIVERBOT und wähle sie nicht 1%
JA, ich habe ÜBERLEGT, AfD zu wählen, würde dies aber NICHT MEHR 0%
Berlin, Deutschland, Politik, Demokratie, Partei, Verfassung, Wahlen, wählen, AfD, parteiverbot, Verfassungsschutz
Meinung des Tages: Was denkt ihr über die Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt durch den Verfassungsschutz?

Dass die AfD immer wieder massiv im Fokus von Kritik steht, ist nichts Neues. Doch zahlreiche Befürworter der Partei und auch diese selbst, sehen darin häufig eine kategorische Hetzjagd.

Der Verfassungsschutz hat nun in einem zweiten Bundesland die AfD als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft.

Die AfD in Sachsen-Anhalt

Schon vor einiger Zeit wurde die AfD in Thüringen als gesichert rechtsextrem eingestuft – nun geschah genau dies auch in Sachsen-Anhalt. Der Behördenleiter des Verfassungsschutzes, Jochen Hollmann, bestätigte dies bereits und erläuterte, dass die Behörde für diesen Schritt zahlreiche Auswertungen von rassistischen, antisemitischen und muslimfeindlichen Aussagen von Funktions- und Mandatsträgern ausgewertet hat. Als Verdachtsfall galt die Partei im Bundesland bereits seit 2021. Entsprechend wurden seitdem Informationen gesammelt, welche mit den Prinzipien eines Rechtsstaates, der Menschenwürde oder der Demokratie nicht vereinbar sind.

Begründung des Verfassungsschutzes und weitere Folgen

Nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes fordert die AfD nicht nur die Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft oder Religion, sondern streben auch eine Abschaffung der derzeitigen parlamentarischen Demokratie an. Hollmann erläutert, dass aufgrund dieser Tatsachen und der verfassungsfeindlichen Position der Partei die Beobachtung sowie der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel gerechtfertigt ist.

Die Bundes-AfD

Die AfD als ganzheitliche Partei wurde vom Bundesamt für Verfassungsschutz (noch) nicht als „gesichert rechtsextrem“ eingestuft. Derzeit gilt sie als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“. Dies entspricht einer Stufe unter der Einstufung der AfD in Sachsen-Anhalt und Thüringen. Im Februar 2024 wird sich das Oberverwaltungsgericht Münster damit beschäftigen.

Reaktion der AfD

Die AfD in Sachsen-Anhalt prüft derzeit, wie ein juristisches Vorgehen gegen die Einstufung möglich ist. Martin Reichardt, der AfD-Landesvorsitzende teilte dies dem MDR mit. Für ihn handelt es sich bei der Einstufung um ein politisch motiviertes vorgehen, von Seiten des Verfassungsschutzes sei dies ein „weiterer Diffamierungsschlag“.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet ihr die Einstufung des Verfassungsschutzes? Welche Konsequenzen wird das für die AfD und auch die weitere politische Landschaft in Deutschland haben?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Bitte beachtet, dass politische Diskussionen stets das Potential haben, dass die Gemüter etwas überkochen – wir bitten Euch, dass sich auch hier an unsere Netiquette gehalten wird. Diese Frage soll lediglich das aktuelle Geschehen aufgreifen und zu einer produktiven Diskussion innerhalb der Community führen.

Quellen:

https://www.zdf.de/nachrichten/politik/afd-sachsen-anhalt-rechtsextremistisch-verfassungsschutz-100.html

https://www.spiegel.de/reaktion%20/deutschland/sachsen-anhalt-verfassungsschutz-stuft-afd-als-gesichert-rechtsextrem-ein-a-17e4108c-fcdc-47db-9440-19097757c1e8

https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/landespolitik/afd-rechtsextremistisch-reaktion-100.html#AfD

Politik, Recht, Ausgrenzung, Bundestag, Demokratie, Partei, Rechtsextremismus, Rechtsstaat, Sachsen-Anhalt, Verfassung, AfD, Rechtspopulismus, Verfassungsschutz, Meinung des Tages
Warum wiederholt sich die Geschichtev on Deutschland immer und immer wieder?

Otto von Bismarck ließ die Sozial Demokraten verbieten weil sie dem Kaiser nicht loyal genug waren.

Die Ost deutsche Stasi Regierungen verbannte mal die meisten politischen Parteien die keine Loyalität zur Sozialistischen Einheitspartei hatten.

Und während der Nazi Zeit wurden ganz einfach alle Parteien verboten die sich gegen Adolf Hitler gestellt haben.

Und jetzt wird darüber diskutiert die Afd zu verbieten weil diese extremistisch ist und eine Gefahr für die Demokratie...

Aber diesmal ist es natürlich etwas gaaaaaanz anderes. Diesmal wird für den Erhalt der Demokratie gekämpft... Indem man eine demokratisch gewählte Partei verbieten lässt...

Aber gut, bis zu einem Verbot der Afd muss diese ja erstmal gesichert Extremistisch sein. Und das wird geprüft von unserem super unabhängigen Verfassungsschutz dessen Präsident schon jetzt behauptet das Afd Politiker wissentlich Hass gegen alle Arten von Minderheiten schürt...

Klar die Wahrheit und harte Fakten zu nennen wie zb. das 39% aller Morddelikte von nicht deutschen begangen werden kann schon sehr negative Emotionen hervorrufen, aber was ist die Alternative dazu? Einfach die Augen verschließen und so tun wie als ob diese Fakten nicht existieren? Weil es unbequem ist die Wahrheit zu sagen sollte es verboten werden?

Ist unsere Demokratie wirklich so zerbrechlich das beim ersten Gegenwind gegen unsere linke Regierung autoritäre und undemokratische Macht eingesetzt werden muss um sie zu erhalten? Wenn ja, was ist der Sinn dahinter eine Demokratie zu haben wenn ein Parlament de facto "monotheistisch" sein muss damit es demokratisch ist?

Regierung, Bundestag, Bundestagswahl, CDU, Demokratie, Die Grünen, Klima, Partei, Rassismus, Rechtsextremismus, Wahlen, CSU, AfD, Verfassungsschutz
Findet ihr, dass Haldenwang (Mamas Liebling) jetzt zurücktreten müsste? Ist er von der CDU noch tragbar?

Haldenwang wirft der AfD in nebulösen Anschuldigungen vor, rechtsextrem und verfassungsfeindlich zu sein.

https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/thomas-haldenwang-afd-rechtsextremismus-bjoern-hoecke?utm_referrer=https%3A%2F%2Fwww.google.com%2F

Der Verfassungsschutzchef sagte, die sogenannte Neue Rechte praktiziere einen sehr intellektuellen Rechtsextremismus: Vordergründig distanziere sie sich von Gewalt, aber sie befördere die Verschwörungstheorie der "Umvolkung" und vermittle das Gefühl, dass etwas geschehen müsse, um solche vermeintlichen Entwicklungen zu stoppen. Das sei der "geistige Nährboden" für Taten wie den Anschlag in Halle. 

https://www.tagesschau.de/inland/haldenwang-afd-verfassungsfeindlichkeit-europawahl-100.html

Verfassungsschutzchef zu AfD-Parteitag: "Rechtsextremistische Verschwörungstheorien" verbreitet

Dass mehr als 40% der unter 5-Jährigen einen Migrationshintergrund (mindestens ein Elternteil kein deutscher Pass) haben, sollte ja nun unstrittig sein.

Ja, er ist nicht mehr tragbar. 69%
Ich stimme Haldenwang (und den Grüninnen) zu 31%
Nein, er wird sich entschuldigen. 0%
Mir egal, ich habe ohnehin keine Kinder. 0%
Jeder Satz aus seinem Mund bringt der AfD 0,1% mehr. 0%
Die Umvolkung war von D und der EU nicht so geplant. 0%
Seine Behauptungen sind sogar strafrechtlich relevant. 0%
CDU, Rechtsextremismus, Verschwörungstheorie, AfD, Verfassungsschutz, zuwanderung

Meistgelesene Fragen zum Thema Verfassungsschutz